Antrag auf Erteilung einer deichbehördlichen Ausnahmegenehmigung


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Einreichung von Unterlagen für das Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche


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Als Küstenkreis mit einer Hauptdeichlinie von ca. 77 km legt der Landkreis Aurich als zuständige Deichbehörde ein großes Augenmerk auf den Insel- und Küstenschutz. In Zusammenarbeit mit den Deichachten werden die notwendigen Maßnahmen, wie z.B. die jährlich im Frühjahr und Herbst durchzuführenden Deichschauen, begleitet.  

Für unter anderem geplante Baumaßnahmen und Veranstaltungen in Deichnähe ist eine deichrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. 

 

Deichrechtliche Ausnahmegenehmigung

Jede Benutzung des Deiches, außer zum Zweck der Deicherhaltung durch ihren Träger, ist grundsätzlich verboten. Nutzungseinschränkungen gelten auch für das Deichvorland und landseitig für die sogenannte 50 Meter-Deichschutzzone.

Ausnahmen von diesen Regelungen kann die untere Deichbehörde in Abstimmung mit den zuständigen Deichverbänden genehmigen.

 

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26624 Südbrookmerland
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Häufig gestellte Fragen

Antrag auf Erteilung einer deichbehördlichen Ausnahmegenehmigung

 

Grundsätzlich sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

 

  • Erläuterungsbericht
  • Herstellungskosten inklusive Ingenieursgebühren und Mehrwertsteuer
  • Lageplan mit Eintragung des Vorhabens (Maßstab 1 : 5.000)
  • Flurkarte mit Darstellung des Vorhabens (Maßstab 1 : 1.000)
  • Zeichnung des Vorhabens (Schnitte/Ansichten)
  • Lage der Baustelleneinrichtungsfläche

Es fallen Gebühren nach der "Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO)" an.

Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)


Deich, Deichvorland, Ausnahmegenehmigung, 50m-Deichschutzzone, Deichlinie, Küstenschutz, Hochwasserschutz