Dienstleistung
Küstenschutz
Als Küstenkreis mit einer Hauptdeichlinie von ca. 77 km legt der Landkreis Aurich als zuständige Deichbehörde ein großes Augenmerk auf den Insel- und Küstenschutz. In Zusammenarbeit mit den Deichachten werden die notwendigen Maßnahmen, wie z.B. die jährlich im Frühjahr und Herbst durchzuführenden Deichschauen, begleitet.
Für unter anderem geplante Baumaßnahmen und Veranstaltungen in Deichnähe ist eine deichrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Deichrechtliche Ausnahmegenehmigung
Jede Benutzung des Deiches, außer zum Zweck der Deicherhaltung durch ihren Träger, ist grundsätzlich verboten. Nutzungseinschränkungen gelten auch für das Deichvorland und landseitig für die sogenannte 50 Meter-Deichschutzzone.
Ausnahmen von diesen Regelungen kann die untere Deichbehörde in Abstimmung mit den zuständigen Deichverbänden genehmigen.
Einrichtung
untere Deichbehörde
Gewerbestraße 61
26624 Südbrookmerland
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-6699
04941/16-6644
04941/16-6620
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Erteilung einer deichbehördlichen Ausnahmegenehmigung
Grundsätzlich sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
- Erläuterungsbericht
- Herstellungskosten inklusive Ingenieursgebühren und Mehrwertsteuer
- Lageplan mit Eintragung des Vorhabens (Maßstab 1 : 5.000)
- Flurkarte mit Darstellung des Vorhabens (Maßstab 1 : 1.000)
- Zeichnung des Vorhabens (Schnitte/Ansichten)
- Lage der Baustelleneinrichtungsfläche
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der "Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO)" an.
Schlagwörter
Deich, Deichvorland, Ausnahmegenehmigung, 50m-Deichschutzzone, Deichlinie, Küstenschutz, Hochwasserschutz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Erteilung einer deichbehördlichen Ausnahmegenehmigung
Grundsätzlich sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
- Erläuterungsbericht
- Herstellungskosten inklusive Ingenieursgebühren und Mehrwertsteuer
- Lageplan mit Eintragung des Vorhabens (Maßstab 1 : 5.000)
- Flurkarte mit Darstellung des Vorhabens (Maßstab 1 : 1.000)
- Zeichnung des Vorhabens (Schnitte/Ansichten)
- Lage der Baustelleneinrichtungsfläche
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der "Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO)" an.