Dienstleistung
Ausgrabung oder Umbettung
Eine Leiche kann nach § 15 BestattG vor Ablauf der Mindestruhe ausgegraben bzw. umgebettet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich.
Die Umbettung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Amt für Gesundheitswesen
                
                    
                    
                            
                                                                    Adresse
Extumer Weg 29
26603 Aurich
                                            Extumer Weg 29
26603 Aurich
                            
                                                                    Adresse
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
                                    Neuer Weg 36-37
26506 Norden
                        Servicezeiten
                        
                Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
                                Fax
04941/16-5349
                                                            04941/16-5349
                                    Hinweis
Standort Aurich
                                                    Standort Aurich
                                Fax
04941/16-5399
                                                            04941/16-5399
                                    Hinweis
Standort Norden
                                                    Standort Norden
                                Telefon
04941/16-5350
                                                            04941/16-5350
                                    Hinweis
Standort Norden
                                                    Standort Norden
                                Telefon
04941/16-5300
                                                            04941/16-5300
                                    Hinweis
Standort Aurich
                                                    Standort Aurich
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Die Gebühr wird gem. der Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) Nr. 56.15 nach Zeitaufwand berechnet. Danach beträgt die Gebühr mindesten 45,00 Euro und höchsten 250,00 Euro.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Unterlagen werden benötigt?
                    
                
            
        
        
                                                
- Personalausweis der/des Antragsberechtigten
- Nachweise über die Antragsberechtigung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden)
- Kopie der Sterbeurkunde
- Willenserklärung des Verstorbenen hinsichtlich der Bestattung (sofern vorhanden)
- Stellungnahmen der Friedhofsträger (abgebender und aufnehmender Friedhofsträger)
                                                                                    
                                            
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Umbettung, Grab, Urne, Ausgrabung, Bestattung
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird gem. der Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) Nr. 56.15 nach Zeitaufwand berechnet. Danach beträgt die Gebühr mindesten 45,00 Euro und höchsten 250,00 Euro.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis der/des Antragsberechtigten
- Nachweise über die Antragsberechtigung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden)
- Kopie der Sterbeurkunde
- Willenserklärung des Verstorbenen hinsichtlich der Bestattung (sofern vorhanden)
- Stellungnahmen der Friedhofsträger (abgebender und aufnehmender Friedhofsträger)
Schlagwörter
                    Umbettung, Grab, Urne, Ausgrabung, Bestattung