Dienstleistung
Meldepflichten für Hebammen
Das Gesundheitsamt, in dessen Bereich sich die Hebamme beruflich niedergelassen hat, überwacht die Auskunfts-, Anzeige- und Meldepflicht nach § 7 des Nds. Gesetzes über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG).
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Amt für Gesundheitswesen
                
                    
                    
                            
                                                                    Adresse
Extumer Weg 29
26603 Aurich
                                            Extumer Weg 29
26603 Aurich
                            
                                                                    Adresse
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
                                    Neuer Weg 36-37
26506 Norden
                        Servicezeiten
                        
                Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
                                Fax
04941/16-5349
                                                            04941/16-5349
                                    Hinweis
Standort Aurich
                                                    Standort Aurich
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04941/16-5399
                                                            04941/16-5399
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Standort Norden
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                                                            04941/16-5350
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Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Welche Unterlagen werden benötigt?
                    
                
            
        
        
                                                Bei einer Erstmeldung wird eine Beglaubigte Kopie der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme/ Entbindungspfleger benötigt.
 
Es wird bei freiberuflich tätigen Hebammen der Nachweis der Berufshaftpflicht benötigt.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                Die jährliche Meldung ist spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres abzugeben.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
                                                                                    
                                                    
                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Meldepflicht für Hebammen, Hebamme, Erstanmeldung Hebamme, Änderungsmeldung Hebamme, Nds. Hebammengesetz, NHebG, Meldepflicht Hebammen, Niedersächsiche Hebammengesetz, Geburtshilfe, Geburtsvorbereitung, Vorgeburtliche Betreuung, Hebammenpraxis, Schwangerschaftsbetreuung, Entbindungspfleger, Entbindung
            
    
    
                                    
    
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei einer Erstmeldung wird eine Beglaubigte Kopie der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme/ Entbindungspfleger benötigt.
Es wird bei freiberuflich tätigen Hebammen der Nachweis der Berufshaftpflicht benötigt.
Voraussetzungen
Die jährliche Meldung ist spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres abzugeben.
Schlagwörter
                    Meldepflicht für Hebammen, Hebamme, Erstanmeldung Hebamme, Änderungsmeldung Hebamme, Nds. Hebammengesetz, NHebG, Meldepflicht Hebammen, Niedersächsiche Hebammengesetz, Geburtshilfe, Geburtsvorbereitung, Vorgeburtliche Betreuung, Hebammenpraxis, Schwangerschaftsbetreuung, Entbindungspfleger, Entbindung