Dienstleistung
Gebührenermäßigung bei Eigenkompostierung
Objekteigentümer*innen, die eine vollständige Kompostierung bzw. Verwertung der anfallenden Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück nachweisen können, haben die Möglichkeit, sich von der Nutzung des Bioabfallbehälters befreien zu lassen.
Zu den kompostierbaren Bioabfällen (Privat-Kompost) gehören Baum- und Strauchschnitt, Rasenschnitt, Laub und andere Gartenabfälle, Gemüse- und Obstreste, pflanzliche Küchenabfälle einschließlich ungekochter Speisereste.
Hinweis: Denken Sie bitte daran, dass bei einer Abmeldung des Bioabfallbehälters auch gekochte Speisereste sowie tierische Abfälle (Fleisch- und Wurstreste, Knochen etc.), die nicht für den Privat-Kompost vorgesehen sind, selbst verwertet werden müssen.
Im Falle einer Befreiung entfallen die Pflichtentleerungen für den Bioabfallbehälter. Die Grundgebühr sowie die Leistungsgebühren für den Restabfallbehälter sind weiterhin zu zahlen.
Weitere Informationen sind den Erläuterungen im Antragsformular (Seite 2) zu entnehmen.
Einrichtung
MKW – Abfallgebühren
Holtmeedeweg 6
26629 Großefehn
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-7500
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Gebührenermäßigung bei Eigenkompostierung
Voraussetzungen
Die vollständige Kompostierung bzw. Verwertung auf dem eigenen Grundstück wird durch den Landkreis Aurich in Form eines Außentermins überprüft.
Schlagwörter
Eigenkompostierer, kompostieren, bio, Befreiungsantrag Bio, Gebührenermäßigung Eigenkompostierer, Biomüll, Antrag auf Gebührenermäßigung Eigenkompostierer, Biotonne abmelden, Grüne Tonne abmelden, eigene Verwertung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Gebührenermäßigung bei Eigenkompostierung
Voraussetzungen
Die vollständige Kompostierung bzw. Verwertung auf dem eigenen Grundstück wird durch den Landkreis Aurich in Form eines Außentermins überprüft.