Digitale Bauplattform


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Bei den nach § 62 NBauO aufgeführten, genehmigungsfreien Baumaßnahmen ist dem Bauherrn/ der Bauherrin freigestellt, ob er bzw. sie das Anzeigeverfahren nach § 62 NBauO oder das Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO wählt.

 

Bei dem Anzeigeverfahren nach § 62 NBauO hat der Bauherr/ die Bauherrin eine unterschriebene Mitteilung mit den dazu gehörigen Bauvorlagen bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.

 

Der Bauherr/ die Bauherrin muss einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser/ eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin mit der Erstellung der Bauvorlagen beauftragen. Die Bauvorlagen sind von dem Entwurfsverfasser/ der Entwurfsverfasserin digital einzureichen.

 

Adresse
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941/16-6099
Telefon
04941/16-6131 Baugenehmigungsverfahren (bauplanungsrechtliche Prüfung)
Telefon
04941/16-6132 Baugenehmigungsverfahren (bauplanungsrechtliche Prüfung)
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04941/16-6133 Baugenehmigungsverfahren (bauplanungsrechtliche Prüfung)
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04941/16-6151 Baulasten, Wohnraumförderung und Wohnberechtigungsschein
Telefon
04941/16-6152 Baulasten, Wohnraumförderung und Wohnberechtigungsschein
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04941/16-6121 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
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04941/16-6122 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
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04941/16-6124 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
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04941/16-6126 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
Telefon
04941/16-6127 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)

Häufig gestellte Fragen

  • Vollmacht der Entwurfsverfasserin/ des Entwurfsverfassers
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen (GRZ, GFZ, umbauter Raum, Wohn- und Nutzflächen, Rohbau- bzw. Herstellungskosten, Nachweis der versiegelten Flächen, Nachweis der erforderlichen Pkw-Einstellplätze)
  • Einfacher amtlicher Lageplan M 1: 500 mit Einzeichnung der Baumaßnahme
  • Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1: 100
  • Erhebungsbogen zur Bautätigkeit

Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.


Bauanzeige, Bauen im Bebauungsplan, genehmigungsfreie Baumaßnahmen, Bauvorlagen, § 62 NBauO, Anzeige, Mitteilung