Dienstleistung
Registrierung Terminvergabe | Призначення на реєстрацію
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen / verlängern
Zum Formular
Für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2026 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Staatsangehöriger zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2028 verlängert.
Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorgaben ergeben sich wichtige Änderungen für Personen, die einen Aufenthaltstitel im Rahmen des vorübergehenden Schutzes beantragen möchten.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG erhalten, wenn Sie:
- Selbst die ukrainische Staatsangehörigkeit haben,
- Familienangehörige haben (Eltern, Kinder, Ehepartner*in, nicht-verheiratete Partner*in und enge Verwandte, die schon in der Ukraine in der Familiengemeinschaft gelebt haben), die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten,
- in der Ukraine bereits als geflüchtete Person anerkannt worden sind,
- in keinem anderen europäischen Staat den vorübergehenden Schutz erhalten haben (bei Antragstellung in Deutschland ab dem 14.08.2025),
- nachweisen können, dass Sie Ihre militärischen Pflichten erfüllt haben oder davon befreit sind (bei Einreisen ab dem 05.08.2026).
Einrichtung
Ausländerbehörde
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Telefon-Zentrale: 04941-16 3232.
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Tabellarische Aufstellung Ihres Aufenthaltsortes/Wohnortes seit Kriegsbeginn am 24.02.2022 bis zu Ihrer Einreise nach Deutschland, jeweils mit Nachweisen zu den Angaben (zum Beispiel Meldebescheinigungen, Zahlungen vor Ort, Schulbestätigungen etc.)
- Nachweis der rechtmäßigen Ausreise bei Personen, die militärische Pflichten zu erfüllen haben (Ausreisestempel, amtliches Dokument aus der App "Reserv+", Befreiung etc.)
- Sofern vorhanden: Dokumente oder Aufenthaltserlaubnis aus anderen Staaten
- Kopie Ihres Ausweisdokuments mit Ihren Personalien, allen Einreise- und Ausreisestempeln und allen Visa
- Kopie von Ihrem ukrainischen Aufenthaltsdokument (nur erforderlich, wenn Sie nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen)
- Kopie Ihrer Meldebescheinigung (ausgestellt vom Bürgerbüro)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
Eine Erstregistrierung im Landkreis Aurich ist nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland möglich, wenn Ihnen Wohnraum im Landkreis Aurich zur Verfügung steht und keiner der oben genannten Ausschlussgründe vorliegt.
Verfahrensablauf
Wenn ein Erstregistrierungswunsch im Landkreis Aurich besteht, dann wenden Sie sich bitte an folgendes Mailpostfach: auslaenderbehoerde@landkreis-aurich.de.
Einen Termin zur Erstregistrierung erhalten Sie zeitnah per E-Mail mitgeteilt.
Um die Erstregistrierung vorbereiten zu können, machen Sie bitte folgende Angaben in Ihrer E-Mail:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Ersteinreisedatum
- Wohnort
Schlagwörter
§ 24, Aufenthaltstitel, Ausländer, Ukraine, Registrierung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Tabellarische Aufstellung Ihres Aufenthaltsortes/Wohnortes seit Kriegsbeginn am 24.02.2022 bis zu Ihrer Einreise nach Deutschland, jeweils mit Nachweisen zu den Angaben (zum Beispiel Meldebescheinigungen, Zahlungen vor Ort, Schulbestätigungen etc.)
- Nachweis der rechtmäßigen Ausreise bei Personen, die militärische Pflichten zu erfüllen haben (Ausreisestempel, amtliches Dokument aus der App "Reserv+", Befreiung etc.)
- Sofern vorhanden: Dokumente oder Aufenthaltserlaubnis aus anderen Staaten
- Kopie Ihres Ausweisdokuments mit Ihren Personalien, allen Einreise- und Ausreisestempeln und allen Visa
- Kopie von Ihrem ukrainischen Aufenthaltsdokument (nur erforderlich, wenn Sie nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen)
- Kopie Ihrer Meldebescheinigung (ausgestellt vom Bürgerbüro)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
Eine Erstregistrierung im Landkreis Aurich ist nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland möglich, wenn Ihnen Wohnraum im Landkreis Aurich zur Verfügung steht und keiner der oben genannten Ausschlussgründe vorliegt.
Verfahrensablauf
Wenn ein Erstregistrierungswunsch im Landkreis Aurich besteht, dann wenden Sie sich bitte an folgendes Mailpostfach: auslaenderbehoerde@landkreis-aurich.de.
Einen Termin zur Erstregistrierung erhalten Sie zeitnah per E-Mail mitgeteilt.
Um die Erstregistrierung vorbereiten zu können, machen Sie bitte folgende Angaben in Ihrer E-Mail:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Ersteinreisedatum
- Wohnort