Dienstleistung
Mitteilungen als Berufsbetreuer*in an die Stammbehörde senden
Diese Online-Dienstleistung richtet sich an Berufsbetreuer*innen im Landkreis Aurich. Sie ermöglicht die digitale Übermittlung von Mitteilungen und erforderlichen Informationen an die zuständige Stammbehörde (Betreuungsbehörde).
Die Nutzung dieses Dienstes unterstützt Berufsbetreuer*innen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Meldepflichten, die sich aus dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ergeben, und trägt zur effizienten Kommunikation mit der Behörde bei.
Einrichtung
Amt für Gesundheitswesen
Adresse
Extumer Weg 29
26603 Aurich
Extumer Weg 29
26603 Aurich
Adresse
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Fax
04941/16-5349
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Hinweis
Standort Aurich
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Fax
04941/16-5399
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Hinweis
Standort Norden
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Telefon
04941/16-5350
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Hinweis
Standort Norden
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Telefon
04941/16-5300
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Hinweis
Standort Aurich
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Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es werden keine Gebühren für die reine Mitteilung erhoben.
Schlagwörter
Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), Berufsbetreuer, Mitteilungspflichten, Registrierung Berufsbetreuer, § 25 BtOG, Nachweispflichten, Betreuungsrecht, Insolvenzverfahren, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Betreuungsbehörde
Welche Gebühren fallen an?
Es werden keine Gebühren für die reine Mitteilung erhoben.
Schlagwörter
Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), Berufsbetreuer, Mitteilungspflichten, Registrierung Berufsbetreuer, § 25 BtOG, Nachweispflichten, Betreuungsrecht, Insolvenzverfahren, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Betreuungsbehörde