Dienstleistung
Digitaler Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
Zur Feststellung des Umfangs, der Struktur und der Entwicklung der Bautätigkeit im Hochbau und zur Fortschreibung des Bestandes an Wohngebäuden und Wohnungen werden laufend Erhebungen über die Bautätigkeit im Hochbau (Bautätigkeitsstatistik) als Bundesstatistik durchgeführt.
Die Bauherrinnen und Bauherren oder die mit der Baubetreuung Beauftragten (Auskunftspflichtige) sind für Erfassung der Daten über den digitalen Erhebungsbogen verantwortlich. Hierzu ist zwingend der Online-Fragebogen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu verwenden.
Die Pflicht zur Abgabe des Erhebungsbogens umfasst sowohl genehmigungspflichtige Baumaßnahmen nach §§ 63 und 64 NBauO als auch genehmigungsfreie Baumaßnahmen nach § 62 NBauO, so genannte Mitteilungsverfahren.
Bitte beachten Sie für das Ausfüllen und die Abgabe des Erhebungsbogens über den Online-Fragebogen den unten näher beschriebenen Verfahrensablauf!
Einrichtung
Planung und Bauordnung
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-6099
04941/16-6131 Baugenehmigungsverfahren (bauplanungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6132 Baugenehmigungsverfahren (bauplanungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6133 Baugenehmigungsverfahren (bauplanungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6151 Baulasten, Wohnraumförderung und Wohnberechtigungsschein
04941/16-6152 Baulasten, Wohnraumförderung und Wohnberechtigungsschein
04941/16-6121 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6122 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6123 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6124 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6125 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6126 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6127 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
Häufig gestellte Fragen
Verfahrensablauf
Bitte wählen Sie auf der Internetseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zunächst Niedersachsen als Bundesland aus.
Sofern es sich nicht um einen Abbruch (Bauabgang) handelt, wählen Sie im Bereich "Was möchten Sie tun?" den Punkt Erhebungsbogen für Baugenehmigung online ausfüllen aus. Wenn Sie Ihre Auswahl mit "Ausführen" bestätigen, werden Sie durch den Online-Fragebogen geführt und müssen Angaben zu Ihrer Person, dem Vorhabengrundstück und der Baumaßnahme machen.
Am Ende des Fragebogens klicken Sie zum Abschluss auf "Drucken / PDF erzeugen".
Das hierdurch erzeugte Formular des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (Statistik für Baugenehmigungen) ist bei Antragstellung Ihrer Baumaßnahme über die digitale Bauplattform als Bauvorlage hochzuladen, bzw. nachträglich einzureichen, wenn das Formular nicht ordnungsgemäß zum Zeitpunkt der Antragstellung hochgeladen wurde.
Schlagwörter
Bautätigkeitsstatistik, Datenerhebung, genehmigungspflichtige Baumaßnahmen, § 63, § 64, § 62, genehmigungsfreie Baumaßnahmen, Mitteilungsverfahren
Verfahrensablauf
Bitte wählen Sie auf der Internetseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zunächst Niedersachsen als Bundesland aus.
Sofern es sich nicht um einen Abbruch (Bauabgang) handelt, wählen Sie im Bereich "Was möchten Sie tun?" den Punkt Erhebungsbogen für Baugenehmigung online ausfüllen aus. Wenn Sie Ihre Auswahl mit "Ausführen" bestätigen, werden Sie durch den Online-Fragebogen geführt und müssen Angaben zu Ihrer Person, dem Vorhabengrundstück und der Baumaßnahme machen.
Am Ende des Fragebogens klicken Sie zum Abschluss auf "Drucken / PDF erzeugen".
Das hierdurch erzeugte Formular des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (Statistik für Baugenehmigungen) ist bei Antragstellung Ihrer Baumaßnahme über die digitale Bauplattform als Bauvorlage hochzuladen, bzw. nachträglich einzureichen, wenn das Formular nicht ordnungsgemäß zum Zeitpunkt der Antragstellung hochgeladen wurde.