Informationen zu DEMIS für niedergelassene ärztlich Tätige


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Die Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermöglicht die frühe Erkennung von Infektionskrankheiten und das rechtzeitige Einleiten von Infektionsschutzmaßnahmen, um weitere Übertragungen zu verhindern.
Gemäß § 8 IfSG sind Sie als Ärztin bzw. Arzt meldepflichtig. Wir möchten freundlich darauf hinweisen, dass Ihre Meldungen elektronisch erfolgen müssen (§ 14 Abs. 8 IfSG). Dafür stellt das Robert Koch-Institut (RKI) im Auftrag des BMG und in Zusammenarbeit mit der gematik seit 2020 das Deutsche Elektronische Melde- und Informations-system für den Infektionsschutz (DEMIS) bereit.

Die Meldung über DEMIS löst die Meldung in Papierform bzw. per Fax ab, wodurch die Übertragung der Daten schneller und sicherer wird und die Aufwände bei den Meldenden und im Gesundheitsamt reduziert werden.
Alle Gesundheitsämter sowie ein Großteil der Labore und Krankenhäuser in Deutschland sind bereits über eine FHIR-Schnittstelle mit ihrem lokalen Primärsystem an DEMIS angebunden.

Als alternativer Anbindungsweg steht allen Meldepflichtigendas DEMIS-Meldeportal im Internet zur Verfügung.

Die DEMIS-Wissensdatenbank informiert alle Nutzenden und Interessierten bei allgemeinen, fachlichen und technischen Fragen rund um DEMIS.
Falls Sie noch nicht über DEMIS melden, möchten wir Sie mit nachfolgender Übersicht nützlicher Seiten auf der DEMIS-Wissensdatenbank gern näher informieren und bei der Anbindung und Nutzung des DEMIS-Meldeportals unterstützen.

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Häufig gestellte Fragen

Meldepflichtige Krankheiten, Infektionskrankheiten, Meldepflicht, Infektionsschutzgesetz, IfSG, Benachrichtigungspflichtige Krankheiten, Meldeformular, Arztmeldung