Dienstleistung
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete.
Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt keine "Wohnungszuweisung" dar. Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt ein Jahr. Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Einrichtung
Planung und Bauordnung
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-6099
04941/16-6131 Baugenehmigungsverfahren (bauplanungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6132 Baugenehmigungsverfahren (bauplanungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6133 Baugenehmigungsverfahren (bauplanungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6151 Baulasten, Wohnraumförderung und Wohnberechtigungsschein
04941/16-6152 Baulasten, Wohnraumförderung und Wohnberechtigungsschein
04941/16-6121 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6122 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6123 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6124 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6125 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6126 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
04941/16-6127 Baugenehmigungsverfahren (bauordnungsrechtliche Prüfung)
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein
- Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) und dem Verwaltungskostengesetz an.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.
Anträge / Formulare
Die zugehörigen Formulare finden Sie oben rechts in dem Kasten zum herunterladen.
Antrag NVWoFG Wohnberechtigungsschein
Anlage zum Antrag Wohnberechtigungsschein
Schlagwörter
WBS, Wohnberechtigungsschein, Soziale Wohnungen, Förderung Wohnung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein
- Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) und dem Verwaltungskostengesetz an.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.
Anträge / Formulare
Die zugehörigen Formulare finden Sie oben rechts in dem Kasten zum herunterladen.
Antrag NVWoFG WohnberechtigungsscheinAnlage zum Antrag Wohnberechtigungsschein