Dienstleistung
Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Ausländerbehörde
                
                    
                    
                            
                                                                    Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
                                    Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
                        Servicezeiten
                        
                Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Telefon-Zentrale: 04941-16 3232.
                            Online-Terminvereinbarung
                            
                        
                    Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Welche Unterlagen werden benötigt?
                    
                
            
        
        
                                                
- gültiger Reisepass - bei Schweizer Staatsangehörigen genügt ein gültiger Personalausweis
- biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt
- Immatrikulationsbescheinigung (Nachweis über die verlängerte Studienzeit)
- Nachweis über fortbestehenden Krankenversicherungsschutz
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
- Verlängerung um bis zu drei Monate: 96,00 €
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 93,00 €
- für Jugendliche unter 18 Jahren: die Hälfte der Gebühr
- für Personen, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten: keine
                                                                                                                                                        
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                Für die Verlängerung müssen Sie die Voraussetzungen für die Ersterteilung weiterhin erfüllt sein.
 
Zusätzlich dürfen Sie
- Ihr Studium nicht unangemessen verzögern und
- müssen Ihr Studium in einem angemessenen Zeitraum (maximal 10 Jahre) abschließen können. Die Angemessenheit der Zeit richtet sich nach dem Aufenthaltszweck und den persönlichen Umständen sowie Ihrem Bemühen, das Ziel seines Aufenthalts in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen. Anhaltspunkte sind die üblichen Aufenthaltszeiten, Zwischenprüfungen und Leistungskontrollen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Überschreiten der durchschnittlichen Studiendauer um bis zu 3 Semester einen Abschluss des Studiums in angemessener Zeit darstellt. Sollten Sie einen längeren Zeitraum für den Abschluss Ihres Studiums benötigen, sollten Sie Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen.
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich beantragen.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                Telefonnummer: 04941-16-3232
 
- oder schreiben Sie uns eine Mail an folgende Adresse: auslaenderbehoerde@landkreis-aurich.de
                                                                                    
                                                    
                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Aufenthaltstitel, Studium, Ausländer, Aufenthaltserlaubnis
            
    
    
                                    
    
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Reisepass - bei Schweizer Staatsangehörigen genügt ein gültiger Personalausweis
- biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt
- Immatrikulationsbescheinigung (Nachweis über die verlängerte Studienzeit)
- Nachweis über fortbestehenden Krankenversicherungsschutz
Welche Gebühren fallen an?
- Verlängerung um bis zu drei Monate: 96,00 €
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 93,00 €
- für Jugendliche unter 18 Jahren: die Hälfte der Gebühr
- für Personen, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten: keine
Voraussetzungen
Für die Verlängerung müssen Sie die Voraussetzungen für die Ersterteilung weiterhin erfüllt sein.
Zusätzlich dürfen Sie
- Ihr Studium nicht unangemessen verzögern und
- müssen Ihr Studium in einem angemessenen Zeitraum (maximal 10 Jahre) abschließen können. Die Angemessenheit der Zeit richtet sich nach dem Aufenthaltszweck und den persönlichen Umständen sowie Ihrem Bemühen, das Ziel seines Aufenthalts in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen. Anhaltspunkte sind die üblichen Aufenthaltszeiten, Zwischenprüfungen und Leistungskontrollen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Überschreiten der durchschnittlichen Studiendauer um bis zu 3 Semester einen Abschluss des Studiums in angemessener Zeit darstellt. Sollten Sie einen längeren Zeitraum für den Abschluss Ihres Studiums benötigen, sollten Sie Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich beantragen.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Zuständige Stelle
Telefonnummer: 04941-16-3232
- oder schreiben Sie uns eine Mail an folgende Adresse: auslaenderbehoerde@landkreis-aurich.de
Schlagwörter
                    Aufenthaltstitel, Studium, Ausländer, Aufenthaltserlaubnis