Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum 01.03.2020 in Kraft getreten. Es dient durch verkürzte Bearbeitungsfristen der beschleunigten Einreise von qualifizierten Fachkräften.

 

Die Ausländerbehörde agiert hierbei als Verfahrensmittler zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Stellen (Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit, Auswärtiges Amt etc.).

Fachkräfte haben zwischen dem beschleunigten Fachkräfteverfahren und dem regulären Visumsverfahren ein Wahlrecht.


Hinweis zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

Zum 01.07.2025 wurde durch die Landesregierung Niedersachsen eine Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren eingerichtet. Während einer Übergangsphase bis zum 31.12.2025 war es Arbeitgebern freigestellt, die Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens entweder bei der bislang örtlich zuständigen kommunalen Ausländerbehörde, oder bei der Zentralstelle zu beantragen. Seit dem Jahr 2026 liegt die Zuständigkeit allein bei dieser Zentralstelle des Landes.

 

Die Zentralstelle ist vorerst über das Mailpostfach fachkraefteeinwanderung@lab.niedersachsen.de zu erreichen.

Adresse
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26603 Aurich
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Häufig gestellte Fragen

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