Merkblatt Untersuchungsberechtigungsschein


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Soll mit einem Jugendlichen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis begründet werden, ist aufgrund der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine ätztliche Untersuchung notwendig. Die Arztwahl ist frei.  

 

Der Untersuchungsberechtigungsschein ist beim zuständigen Meldeamt des betroffenen Jugendlichen erhältlich. 

 

Bei Fragen zum Ablauf und für weitere Informationen steht die Kreisjugendpflege zur Verfügung. 

Telefon
04941/16-5435
Fax
04941/16-5199

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Häufig gestellte Fragen

  • Kinderausweis/Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Beantaggung durch die gesetzliche Vertretung des Jugendlichen hat diese/dieser sich mit einem Ausweisdokument zu legitimieren.
  • Weitere Unterlagen können erfordlich sein. Eine Rückfrage beim entsprechenden Einwohnermeldeamt ist daher empfehlenswert.

Minderjährige, Untersuchungsberechtigungsschein, Beschäftigung, Arbeitsmarkt, Arbeit, Ausbildung