Dienstleistung
Richtlinie Qualität in Kitas 3
Das Land Niedersachsen gewährt auf Grundlage dieser Richtlinie Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften in Kindertagesstätten. Ziel der Förderung ist es, zusätzliches Personal für das Berufsfeld zu gewinnen und durch zusätzliches Personal und Qualifizierungsmaßnahmen die Qualität in Kindertagesstätten zu erhöhen. Mit der Richtlinie werden einzelne Fördergegenstände der Vorgängerrichtlinie Qualität in Kitas 2 weiterentwickelt.
Die Zuwendung wird für die Förderzeiträume vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 und vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 gewährt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bildungsportal Niedersachen.
Einrichtung
Controlling
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Gartenstraße 1
26506 Norden
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-5098
04941/16-5092
04941/16-5266
Häufig gestellte Fragen
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beschäftigung von zusätzlichen Kräften und der Qualifizierung zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (RL Qualität in Kitas 3)
Schlagwörter
Kita, Finanzhilfe, Verwendungsnachweis, Gemeinden, Zuschüsse, Förderung, Qualität
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beschäftigung von zusätzlichen Kräften und der Qualifizierung zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (RL Qualität in Kitas 3)