Das Land Niedersachsen gewährt auf Grundlage dieser Richtlinie Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften in Kindertagesstätten. Ziel der Förderung ist es, zusätzliches Personal für das Berufsfeld zu gewinnen und durch zusätzliches Personal und Qualifizierungsmaßnahmen die Qualität in Kindertagesstätten zu erhöhen. Mit der Richtlinie werden einzelne Fördergegenstände der Vorgängerrichtlinie Qualität in Kitas 2 weiterentwickelt.

 

Die Zuwendung wird für die Förderzeiträume vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 und vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 gewährt.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bildungsportal Niedersachen.

 

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Häufig gestellte Fragen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beschäftigung von zusätzlichen Kräften und der Qualifizierung zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (RL Qualität in Kitas 3)


Kita, Finanzhilfe, Verwendungsnachweis, Gemeinden, Zuschüsse, Förderung, Qualität