Dienstleistung
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen / verlängern
Ein Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen ist vielseitig begründet.
In den meisten Fällen setzt dieser Aufenthalt ein Asylverfahren voraus, welches mit einer Zuerkennung einer Schutzberechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beendet wurde.
Aber auch ohne Asylverfahren kommen humanitäre Aufenthalte in Betracht bei z. B.
- Entscheidung der Härtefallkommission
- Aufnahmeerklärung des Bundesministeriums
- vorübergehendem Schutz im Rahmen der Richtlinie 2001/55/EG (aktuell Flüchtlinge aus der Ukraine)
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Ausländerbehörde
                
                    
                    Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Telefon-Zentrale: 04941-16 3232.
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Welche Unterlagen werden benötigt?
                    
                
            
        
        
                                                
- gültiger Reisepass oder gültige Passersatzpapiere
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 12 Monate)
- Einkommensnachweis
- weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
 
Erkundigen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
- Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen kann eine Gebühr anfallen.
                                                                                                                                                        
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Sie beantragen die Aufenthaltserlaubnis online über den Onlinedienst oben rechts auf dieser Seite. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Antrag als pdf.-Datei auszufüllen und zuzusenden.
 
Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie unaufgefordert einen Termin für die Abgabe Ihrer Fingerabdrücke.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                Telefonnummer: 04941-16-3232
 
- oder schreiben Sie uns eine Mail an folgende Adresse: auslaenderbehoerde@landkreis-aurich.de
                                                                                    
                                            
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    eAT, Aufenthaltstitel, Ausländer, Elektronischer
            
    
    
                                    
    
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Reisepass oder gültige Passersatzpapiere
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 12 Monate)
- Einkommensnachweis
- weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Erkundigen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen kann eine Gebühr anfallen.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Aufenthaltserlaubnis online über den Onlinedienst oben rechts auf dieser Seite. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Antrag als pdf.-Datei auszufüllen und zuzusenden.
Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie unaufgefordert einen Termin für die Abgabe Ihrer Fingerabdrücke.
Zuständige Stelle
Telefonnummer: 04941-16-3232
- oder schreiben Sie uns eine Mail an folgende Adresse: auslaenderbehoerde@landkreis-aurich.de