Die Möglichkeit Baulasten eintragen zu lassen räumt unter Umständen im Baugenehmigungsverfahren Genehmigungshindernisse aus dem Weg. Können z.B. vorgeschriebene Grenzabstände nicht eingehalten werden, so wäre die Baugenehmigung zu versagen. Räumt der Grundstücksnachbar jedoch eine Abstandsfläche auf seinem Grundstück ein, kann dies als Baulastfläche in das Baulastenverzeichnis des Landkreises Aurich eingetragen werden. Auf dieser Grundlage steht der Erteilung einer Baugenehmigung nichts mehr im Wege.

  • Antrag auf Übernahme einer Baulast
  • Lageplan M 1:500 mit Darstellung und Vermaßung der erforderlichen Baulast

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) und dem Verwaltungskostengesetz an. Diese stehen in Abhängigkeit zur Art und dem Umfang der Baulast.


Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.


Telefonisch erreichen Sie uns wie folgt:

  • Baulastenauskunft: 04941/16-1641
  • Baulasteneintragungen/-löschungen: 04941/16-6014

Baulasten;, Baulastenauskunft;