Für mehrere Eigentümer besteht die Möglichkeit, die Abfallbehälter gemeinsam mit den Nachbarn zu benutzen und sich auf freiwilliger Basis zu einer Behältergemeinschaft zusammenzuschließen.


Auch Eigentümer/Vermieter mit mehreren Wohnungen bzw. Wohneinheiten haben die Möglichkeit, anfallende Abfälle mehrerer Wohnungen über gemeinsame Behälter zur Abfuhr bereitzustellen.


Hinweis: Die gemeinsame Nutzung der Abfallbehälter wirkt sich nicht auf die Abfallgebühren aus; diese werden nach wie vor pro angemeldetem Haushalt abgerechnet. Die jährlichen Pflichtentleerungen (4 x Bioabfall und 2 x Restabfall pro Haushalt) werden pro Abfallfraktion zusammenaddiert.

Antrag auf eine Behältergemeinschaft


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