Das Land Niedersachsen gewährt den örtlichen Trägern seit dem 01.08.2018 als Ausgleich für die Sicherstellung der alltagsintegrierten Förderung sprachlicher Kompetenz sowie die Aufgaben der Tageseinrichtungen nach § 4 Abs. 1 und 2 Satz 3 und § 14 NKiTaG jeweils auf Antrag eine besondere Finanzhilfe gemäß § 31 NKiTaG.

Die besondere Finanzhilfe wird jeweils für ein Kindergartenjahr (01.08. - 31.07.) gewährt.

 

Für die Gewährung ist unter anderem die Vorlage eines geeigneten Sprachförderkonzeptes (regionales Sprachförderkonzept), welches die örtlichen Träger für ihren Zuständigkeitsbereich erstellen, erforderlich. Der Antrag auf besondere Finanzhilfe inkl. dem regionalen Sprachförderkonzept muss spätestens bis zum 31.10. vom des jeweiligen Kindergartenjahres (Ausnahme Kindergartenjahr 2021/2022: 31.01.2022) schriftlich und zusätzlich als gescanntes Dokument mit Unterschrift per E-Mail vom Landkreis Aurich, Amt für Jugend und Soziales, beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover eingegangen sein (Ausschlussfrist).

 

Von der besonderen Finanzhilfe werden mindestens 85 % für Personalausgaben in Kindertageseinrichtungen eingesetzt und maximal 15 % der Ausgaben für Fachberatung und Qualifizierung eingeplant.  

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