Sollte Sie in der Freizeit mit Familie, Freunden oder Arbeitskollegen/innen auf einer öffentlichen Straße Boßeln wollen, müssen Sie zuerst den folgenden Antrag stellen.

Die im Antrag geforderte Veranstaltungshaftpflichtversicherung muss nicht mit eingereicht werden. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf der zweiten Seite des Antrages, dass Sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben.

Die Versicherung muss folgenden Details aufweisen:

Veranstaltungshaftpflichtversicherung welche die Mindestversicherungssummen gemäß der Verwaltungsvorschriften zu § 29 Abs. 2 StVO beinhaltet, und zwar 250.000,00 € für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 100.000,00 €), 50.000,00 € für Sachschäden, 5.000,00 € für Vermögensschäden beinhaltet,