Dienstleistung
Jugendticket
Alle Grundschüler/innen, sowie Schüler/innen der Sekundarstufe I, der Sekundarstufe II und alle Vollzeitschüler/innen der Berufsbildenden Schulen erhalten das kostenlose Jugendticket.
Das Jugendticket ist gültig für die Fahrt mit den Linienbussen in den Landkreisen Aurich, Friesland, Leer, Wittmund, sowie in den kreisfreien Städten Emden und Wilhelmshaven. Folglich ist das Jugendticket im gesamten VEJ-Gebiet nutzbar. Das Jugendticket ist an allen Tagen und zu jeder Uhr-zeit gültig, einschließlich der Ferienzeiten. Es kann somit für den Weg zur Schule als auch in der Freizeit genutzt werden.
Das Antragsverfahren für das Schuljahr 2026/2027 gilt nur für Schüler der 1. und 2. Klasse der Grundschulen und für Schüler der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen.
Schüler der Klassen 3 und 4 der Grundschulen, sowie alle Schüler ab der 5. Klasse bis zur 10. Klasse der allgemeinbildenden Schulen erhalten ihr Jugendticket automatisch (ohne Antrag) zum Schuljahresbeginn über die Schulen.
Nutzen Sie zur Beantragung des Jugendtickets bitte das digitale Antragsformular „Antrag Jugendticket“. Das Jugendticket wird zu Beginn des neuen Schuljahres über die Schulen verteilt. Im Falle eines Umzuges im laufenden Schuljahr ist die Beantragung nur noch über die Sekretariate der Schulen möglich.
Das Antragsverfahren für das Schuljahr 2026/2027 ist ab dem 8. Juni 2026 möglich.
Einrichtung
Amt für Schulen und ÖPNV - Schülerbeförderung
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-4080
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nutzen Sie zur Beantragung des Jugendtickets bitte das digitale Antragsformular "Antrag Jugendticket". Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Das Jugendticket ist für folgende Personengruppen kostenlos:
- GrundschülerInnen, die einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben
- Schüler der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen
- Vollzeitschüler der Berufsbildenden Schulen
Auszubildende und Freiwilligendienstleistende können das Jugendticket im Jahresabo erwerben.
Hinweise zum Erwerb und Preis erhalten Sie über den Verkehrsverbund Ems-Jade (VEJ).
Voraussetzungen
Der Wohnsitz der Schüler/innen muss im Landkreis Aurich liegen. Ansonsten ist ein anderer Landkreis bzw. eine kreisfreie Stadt im VEJ-Bereich zuständig.
Was sollte ich noch wissen?
• Das Jugendticket gilt nicht für die Nachteule oder „Anrufbusse“.
• Eine Übersicht der aktuellen Busverbindungen mit Echtzeitangabe ist Verfügbar unter Fahrplaner.
• Das Jugendticket ist nicht übertragbar auf eine andere Person.
• Im Falle eines Verlustes wird gegen eine Gebühr ein neues Jugendticket ausgestellt. In die-sem Falle wenden Sie sich an den Verkehrsverbund Ems-Jade (VEJ).
Schlagwörter
Schülerticket, Azubiticket, ÖPNV, Schülerbeförderung, Jugendticket
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nutzen Sie zur Beantragung des Jugendtickets bitte das digitale Antragsformular "Antrag Jugendticket". Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Das Jugendticket ist für folgende Personengruppen kostenlos:
- GrundschülerInnen, die einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben
- Schüler der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen
- Vollzeitschüler der Berufsbildenden Schulen
Auszubildende und Freiwilligendienstleistende können das Jugendticket im Jahresabo erwerben.
Hinweise zum Erwerb und Preis erhalten Sie über den Verkehrsverbund Ems-Jade (VEJ).
Voraussetzungen
Der Wohnsitz der Schüler/innen muss im Landkreis Aurich liegen. Ansonsten ist ein anderer Landkreis bzw. eine kreisfreie Stadt im VEJ-Bereich zuständig.
Was sollte ich noch wissen?
• Das Jugendticket gilt nicht für die Nachteule oder „Anrufbusse“.
• Eine Übersicht der aktuellen Busverbindungen mit Echtzeitangabe ist Verfügbar unter Fahrplaner.
• Das Jugendticket ist nicht übertragbar auf eine andere Person.
• Im Falle eines Verlustes wird gegen eine Gebühr ein neues Jugendticket ausgestellt. In die-sem Falle wenden Sie sich an den Verkehrsverbund Ems-Jade (VEJ).