Wir empfehlen den Gemeinschaftseinrichtungen, den Eltern bei geeigneter Gelegenheit, z. B. im Rahmen eines Elternabends, unser allgemeines Informationsblatt „Kopfläuse“ vorzustellen und auszugeben. Neben dem allgemeinen Informationsblatt haben wir für Sie zusätzlich ein weiteres, ausführlicheres Informationsblatt zum Thema Kopfläuse. Das Informationsblatt finden Sie hier.

 

Nutzen Sie für die Meldung eines Kopfläusebefalls bitte das entsprechende Formular, welches Sie unter der Rubrik "Downloads" finden.

 

Wir empfehlen den Einrichtungen außerdem, vorsorglich das schriftliche Einverständnis der Eltern einzuholen, damit in der Schule bzw. im Kindergarten der Kopf der Kinder auf einen Lausbefall untersucht werden darf, sofern es erforderlich werden sollte. Ein hierfür geeignetes Anschreiben an die Eltern einschließlich Rücklaufabschnitt finden Sie hier.

 

Nachfolgend haben wir für Sie für unterschiedliche Fallkonstellationen jeweils eine Schritt-für-Schritt-Anleitung einschließlich aller benötigten Schreiben erstellt. Zum Öffnen der Anleitung inkl. Schreiben klicken Sie bitte auf die entsprechende Fallkonstellation.

 

  • Eltern stellen bei ihrem Kind einen Kopflausbefall fest.
  • In der Gemeinschaftseinrichtung wird ein Kopflausbefall von Eltern gemeldet.
  • Eltern haben ihr Kind behandelt und bringen es zur Wiederzulassung in die Gemeinschaftseinrichtung.
  • Personal der Gemeinschaftseinrichtung stellt in der Gemeinschaftseinrichtung einen Kopflausbefall fest.

 

Weitere Informationen zum Thema Kopfläuse finden Sie auf den folgenden Internetseiten: