Sie benötigen Ersatz, wenn

  • Ihr Kennzeichenschild beschädigt oder unleserlich geworden ist oder
  • eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) sich vom Kennzeichen gelöst hat oder so beschädigt ist, dass der Sicherheitscode lesbar wird.

Legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor. In den meisten Fällen wechselt diese die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort aus.

 

Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder brauchen, können Sie sich an private Anbieterinnen und Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.


je nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 2,50

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.


Ihre Kennzeichen oder Ihre Plaketten sind unleserlich oder beschädigt.


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
  • schriftliche Vollmacht
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/ Firmen:
  • Handelsregisterauszug oder
  • Gewerbeanmeldung oder
  • Vereinsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden ist: Nachweis über eine gültige HU durch den letzten HU-Bericht
  • bisheriges oder bisherige Kennzeichen
  • Hinweis: Wenn Sie ein Kennzeichen aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, müssen Sie alle am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen zur Stempelung vorlegen.

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