Soll mit einem Jugendlichen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis begründet werden, ist aufgrund der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine ätztliche Untersuchung notwendig. Die Arztwahl ist frei.  

 

Der Untersuchungsberechtigungsschein ist beim zuständigen Meldeamt des betroffenen Jugendlichen erhältlich. 

 

Bei Fragen zum Ablauf und für weitere Informationen steht die Kreisjugendpflege zur Verfügung. 

  • Kinderausweis/Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Beantaggung durch die gesetzliche Vertretung des Jugendlichen hat diese/dieser sich mit einem Ausweisdokument zu legitimieren.
  • Weitere Unterlagen können erfordlich sein. Eine Rückfrage beim entsprechenden Einwohnermeldeamt ist daher empfehlenswert.

Minderjährige, Untersuchungsberechtigungsschein, Beschäftigung, Arbeitsmarkt, Arbeit, Ausbildung