Dienstleistung
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt keine "Wohnungszuweisung" dar. Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt ein Jahr. Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein
- Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
- Ggf. Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
- Ggf. Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) und dem Verwaltungskostengesetz an.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.
Anträge / Formulare
Die zugehörigen Formulare finden Sie oben rechts in dem Kasten zum herunterladen.
Antrag auf Wohnberechtigungsschein
Anlage 1 Wohnberechtigungsschein
Anlage 2 Wohnberechtigungsschein
Telefonischer Kontakt
Telefonisch erreichen Sie uns wie folgt:
- 04941/16-6014
- 04941/16-6018