Dienstleistung
Zuschuss Inkontinenz
Der Landkreis Aurich gewährt Personen, die wegen Erkrankungen Inkontinenzartikel zu entsorgen haben, einen Zuschuss zu den Kosten der Entsorgung. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung.
Personen, die Inkontinenzmaterial benötigen und nicht in stationären Pflegeeinrichtungen (z. B. Heimen) wohnen, erhalten bei einem angemeldeten 120-l-Restabfallvolumen 25,00 Euro pro Jahr, bei einem angemeldeten 240-l-Restabfallvolumen oder größer 50,00 Euro pro Jahr.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Holtmeedeweg 6
26629 Großefehn
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-7070
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- ärztliches Attest über Inkontinenz
- Abfallgebührenbescheid des Landkreises Aurich bzw. Abgabenbescheid der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt (Kopie ist ausreichend)
Voraussetzungen
Die Entlastung wird auf schriftlichen Antrag im Voraus für jeweils 1 Jahr gewährt. Die Inkontinenz ist durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Attest) nachzuweisen. Bei Fortdauern der Inkontinenz ist jährlich ein neues ärztliches Attest oder ein Dauerattest vorzulegen.
Schlagwörter
Windel, Inkontinenz, Entsorgung Windeln, Entlastung Inkontinez, inkontinent
- ausgefülltes Antragsformular
- ärztliches Attest über Inkontinenz
- Abfallgebührenbescheid des Landkreises Aurich bzw. Abgabenbescheid der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt (Kopie ist ausreichend)
Die Entlastung wird auf schriftlichen Antrag im Voraus für jeweils 1 Jahr gewährt. Die Inkontinenz ist durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Attest) nachzuweisen. Bei Fortdauern der Inkontinenz ist jährlich ein neues ärztliches Attest oder ein Dauerattest vorzulegen.