Dienstleistung
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer und Gärtnerin/Gärtner
Die grenzüberschreitende Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
Einrichtung
3.3 Ordnung
Parkstraße 53
27798 Hude (Oldenburg)
Einrichtung
Amt für Ordnung und Soziales
Markt 1
26197 Großenkneten
04435 600-200
04435 600-0
Einrichtung
Ev.-luth. Kirchengemeinde Hatten
Wildeshauser Str. 2
26209 Hatten
Dienstags und Freitags 9-12 Uhr
Mittwochs 15-18 Uhr
+49 4482 329
Einrichtung
Ev.-luth. Kirchengemeinde Sandkrug
Bahnhofstraße 14
26209 Hatten
Montag 9-12 Uhr
Dienstag 9-12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 15-17 Uhr
Freitag 9-12 Uhr
+49 4481 927330
Einrichtung
Friedhof
27793 Wildeshausen
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
04432 950100
04432 9500
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Kirchengemeinde Esens
Kirchplatz 5
26427 Esens
Öffnungszeiten vor Ort
Mittwochs 10:00 bis 12:00 Uhr
Freitags 09:00 bis 12:00 Uhr
Telefonisch oder per Mail erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen im Gemeindebüro zu folgenden Zeiten:
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
04971 919736
Sandra Frerichs
04971 919712
Ute Julius
04971 919724
Heidrun Peters
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Ordnungsamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-52
04244 82-25
Einrichtung
Samtgemeinde Holtriem - Kirchenverwaltung
Dornumer Straße 9
26556 Westerholt
Kirchweg 1
26487 Neuschoo
Franz-Klüsner-Weg 7
26487 Neuschoo
Linienweg 20
26487 Neuschoo
Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 17:00 - 19:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Diese Zeiten gelten für das Regionalbüro Holtriem (u.a. zuständig für die Kirchengemeinden Ochtersum und Westerholt)
04975 650
Regionalbüro Holtriem (Kirchengem. Ochtersum u. Westerholt)
04977 212
Ev.-luth. Kirche Blomberg/Neuschoo
04975 504
Ev.-meth. Kirche Neuschoo
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Steinmetz/Bildhauer, Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Steinmetz/Bildhauer
Welche Gebühren fallen an?
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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nicht angegeben
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
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Voraussetzungen
nicht angegeben
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Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Rechtsbehelf
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