Eine Lebenspartnerschaft ist eine Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts, die gesetztlich geregelt und der Ehe gleichgestellt ist.

Weitere Informationen enthält die Leistung "Begründung einer Lebenspartnerschaft".

Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt.


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Hinweis:

Und nach Vereinbarung.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


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Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

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Häufig gestellte Fragen

In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.

Bei dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt und innerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes
Gebühr: kostenfrei
Bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt und innerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes.
Gebühr: EUR 55,00
Außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer der Eheschließenden.
Gebühr: EUR 130,00
Außerhalb der Diensträume des Standesamtes bei einem über das Übliche hinausgehenden Verwaltungsaufwandes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer der Eheschließenden, nach Zeitaufwand jedoch höchstens 130 Euro.
Gebühr: EUR 130,00

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle


Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Umwandlung der Ehe liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.

Haben weder Sie noch Ihr Lebenspartner Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden soll.

Zuständig für die Umwandlung ist jedes deutsche Standesamt.


Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Umwandlung der Ehe liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.

Haben weder Sie noch Ihr Lebenspartner Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden soll.

Zuständig für die Umwandlung ist jedes deutsche Standesamt.


  • Bestehen einer inländischen Lebenspartnerschaft zwischen den Erklärenden
  • Geschäftsfähigkeit

  • gültigen Reisepass oder Personalausweis oder ein sonstiger mit Lichtbild versehener amtlichen Ausweis
  • eine Bescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung, aus der die Vor- und Familiennamen, der Familienstand, der Wohnort und die Staatsangehörigkeit ersichtlich sind
  • zusätzlich eine Bescheinigung der Meldebehörde der Nebenwohnung, wenn die Anmeldung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe bei dem Standesamt der Nebenwohnung erfolgt  
  • ihre Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister, sofern die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt der Anmeldung der Umwandlung begründet wurde

Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an das für die Anmeldung der Umwandlung zuständige Standesamt.


Die beabsichtigte Umwandlung der bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft ist bei der zuständigen Stelle anzumelden.


Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse:  Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Telefon:  0511 120-5521
E-Mail:  ea@niedersachsen.de