Dienstleistung
Änderung des Wohnorts im Reisepass beantragen
Im Reisepass wird ausschließlich der Wohnort, nicht jedoch die vollständige Anschrift vermerkt. Eine Aktualisierung dieser Angabe ist erforderlich, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Bei einem Umzug innerhalb desselben Ortes ist keine Änderung notwendig.
Die Änderung des Wohnorts im Reisepass kann persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person beim zuständigen Bürgeramt am neuen Wohnort vorgenommen werden.
Sofern Ihre Kommune eine Online-Wohnsitzanmeldung anbietet, besteht alternativ die Möglichkeit, die Aktualisierung im Rahmen dieses digitalen Verfahrens vorzunehmen. In diesem Fall wird Ihnen der entsprechende Adressaufkleber für den Reisepass postalisch zugesandt, sodass ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist.
Bei einem Umzug ins Ausland kann der neue Wohnort ebenfalls im Reisepass eingetragen werden. Sollte der endgültige Wohnsitz im Ausland noch nicht feststehen, können Sie ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eingetragen lassen.
Einrichtung
3.2 Bürger Service Büro
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)
04408 9213-96
04408 9213-50
Einrichtung
Amt für Ordnung und Soziales
Markt 1
26197 Großenkneten
04435 600-200
04435 600-0
Einrichtung
Bürgerbüro
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 20666
04971 206-30
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Janna Balfanz
04971 206-43
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Nadine Winter
04971 206-47
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Marina Schumann
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04432 950-0
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Meldeamt
Am Markt 1
27793 Wildeshausen
04431 88-850
04431 88-333
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
04432 950
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Einwohnermeldeamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-26
04244 82-27
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04975 9193-55
04975 9193-22
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Einrichtung
Stadt Wittmund
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-299
04462 983-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
Bearbeitungsdauer: 0 Tage
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Bürgeramt (bzw. die Passbehörde) an Ihrem neuen Wohnort.
Im Ausland wenden Sie sich an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Bürgeramt (bzw. die Passbehörde) an Ihrem neuen Wohnort.
Im Ausland wenden Sie sich an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Voraussetzungen
Bei persönlicher Vorsprache:
- Die Wohnortänderung kann in der Regel direkt im Zuge der Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt vorgenommen werden.
- Falls Sie den Reisepass bei der Anmeldung nicht vorlegen, kann die Änderung auch nachträglich erfolgen.
- Bei Vertretung durch eine andere Person: Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und eines Ausweisdokuments der bevollmächtigten Person.
Bei Online-Wohnsitzanmeldung (sofern von Ihrer Kommune angeboten):
- Ihre Kommune bietet die Möglichkeit, den Wohnorteintrag im Reisepass im Zuge der Online-Wohnsitzanmeldung zu aktualisieren.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache:
- Gültiger Reisepass
- Meldebestätigung oder Nachweis über die Anmeldung am neuen Wohnort (wird bei gleichzeitiger Ummeldung meist intern geprüft)
- Vollmacht und Ausweiskopie der bevollmächtigten Person (wenn Sie nicht selbst erscheinen)
Bei elektronischer Änderung:
- Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN
- Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
- kostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC
Bei Antragstellung aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Verfahrensablauf
Wenn sich Ihr Wohnort im Inland ändert:
- Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder melden Sie sich digital um.
- Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Wohnortänderung bei Ihrer zuständigen inländischen Meldebehörde im Reisepass vornehmen zu lassen.
- Sie können die Anpassung Ihres Reisepasses gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung im Inland vornehmen lassen. Legen Sie dafür bei der Ummeldung Ihren gültigen Reisepass vor.
- Die Meldebehörde klebt einen amtlichen Wohnortaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf eine freie Stelle im Datenfeld 11 oder auf die Seite für amtliche Vermerke in Ihren Reisepass.
- Bei der digitalen Ummeldung bekommen Sie den Wohnortaufkleber nach Hause gesandt, sofern Ihre Kommune den Dienst anbietet.
Wenn sich Ihr Wohnort im Ausland ändert:
- Sie können sich bei der für Ihren neuen ausländischen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung melden, zum Beispiel bei einer Botschaft oder einem Konsulat.
- Es besteht keine Meldepflicht bei einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Abs. 4 Nr. 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
§ 19 Absatz 2 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
§ 19 Absatz 3 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
§ 1 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
§ 15 Absatz 4 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 1b Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 1c Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Nummer 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Nummer 6 Satz 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Tabelle 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Tabelle 4 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
§ 4 Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
§ 6 Absatz 2 Nummer 6.2.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
§ 6 Absatz 2 Nummer 6.2.2.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
§ 21 Absatz 2 Nummer 21.2.8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
§ 15 Nr. 1 Passgesetz (PaßG)
§ 23a Bundesmeldegesetz (Bundesmeldegesetz – BMG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anfechtungsklage
Verpflichtungsklage
Schlagwörter
Umzug, Ummeldung, Wohnortwechsel, Pass, Wohnsitz, Wohnsitzwechsel, Wohnort, Wohnortänderung, Wegzug, Wohnort ändern, Neuer Wohnort, Umzug, Ummeldung, Wohnortwechsel, Pass, Wohnsitz, Wohnortänderung, Wegzug, Wohnort, Wohnsitzwechsel, Neuer Wohnort, Wohnort ändern
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Bearbeitungsdauer: 0 Tage
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Bürgeramt (bzw. die Passbehörde) an Ihrem neuen Wohnort.
Im Ausland wenden Sie sich an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Bürgeramt (bzw. die Passbehörde) an Ihrem neuen Wohnort.
Im Ausland wenden Sie sich an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Voraussetzungen
Bei persönlicher Vorsprache:
- Die Wohnortänderung kann in der Regel direkt im Zuge der Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt vorgenommen werden.
- Falls Sie den Reisepass bei der Anmeldung nicht vorlegen, kann die Änderung auch nachträglich erfolgen.
- Bei Vertretung durch eine andere Person: Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und eines Ausweisdokuments der bevollmächtigten Person.
Bei Online-Wohnsitzanmeldung (sofern von Ihrer Kommune angeboten):
- Ihre Kommune bietet die Möglichkeit, den Wohnorteintrag im Reisepass im Zuge der Online-Wohnsitzanmeldung zu aktualisieren.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache:
- Gültiger Reisepass
- Meldebestätigung oder Nachweis über die Anmeldung am neuen Wohnort (wird bei gleichzeitiger Ummeldung meist intern geprüft)
- Vollmacht und Ausweiskopie der bevollmächtigten Person (wenn Sie nicht selbst erscheinen)
Bei elektronischer Änderung:
- Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN
- Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
- kostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC
Bei Antragstellung aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Verfahrensablauf
Wenn sich Ihr Wohnort im Inland ändert:
- Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder melden Sie sich digital um.
- Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Wohnortänderung bei Ihrer zuständigen inländischen Meldebehörde im Reisepass vornehmen zu lassen.
- Sie können die Anpassung Ihres Reisepasses gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung im Inland vornehmen lassen. Legen Sie dafür bei der Ummeldung Ihren gültigen Reisepass vor.
- Die Meldebehörde klebt einen amtlichen Wohnortaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf eine freie Stelle im Datenfeld 11 oder auf die Seite für amtliche Vermerke in Ihren Reisepass.
- Bei der digitalen Ummeldung bekommen Sie den Wohnortaufkleber nach Hause gesandt, sofern Ihre Kommune den Dienst anbietet.
Wenn sich Ihr Wohnort im Ausland ändert:
- Sie können sich bei der für Ihren neuen ausländischen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung melden, zum Beispiel bei einer Botschaft oder einem Konsulat.
- Es besteht keine Meldepflicht bei einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Abs. 4 Nr. 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
§ 19 Absatz 2 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
§ 19 Absatz 3 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
§ 1 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
§ 15 Absatz 4 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 1b Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 1c Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Nummer 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Nummer 6 Satz 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Tabelle 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Tabelle 4 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
§ 4 Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
§ 6 Absatz 2 Nummer 6.2.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
§ 6 Absatz 2 Nummer 6.2.2.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
§ 21 Absatz 2 Nummer 21.2.8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
§ 15 Nr. 1 Passgesetz (PaßG)
§ 23a Bundesmeldegesetz (Bundesmeldegesetz – BMG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anfechtungsklage
Verpflichtungsklage