Dienstleistung
Über kommunale Ferienangebote für Kinder und Jugendliche informieren
Schulferien sind schön, aber im Sommer auch ganz schön lang. Wem die große Langeweile droht, der sollte auf den Internetseiten der zuständigen Stelle nach Stichworten wie "Ferienangebote", "Angebote für Kinder", "Freizeitangebote", "Ferienpass" usw. suchen.
Die meisten Kommunen bieten gerade in den Sommerferien ein umfangreiches buntes Programm.
Einrichtung
Fachdienst Jugendhilfe
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
Einrichtung
Feuerwehr - Schulen - Kindergärten - Sport
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 206-66
04971 206-27
Okka Siebels
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
04432 950100
04432 9500
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerhaus
Am Everkamp 3a
26203 Wardenburg
+49 4407 73-100
+49 4407 2769
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Jugendpflege
Am Everkamp 3a
26203 Wardenburg
Montag bis Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr
Freitag 14:00 - 20:00 Uhr
+49 4407 2769
Einrichtung
Landkreis Oldenburg - Jugendamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Schulamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-31
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04975 9193-55
04975 9193-38
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Einrichtung
Stadt Wittmund
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-299
04462 983-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an die zuständige Stadt oder Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle (örtliche Kommune) kann Sie entsprechend informieren.
Schlagwörter
Ferienangebote, Ferienangebote
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an die zuständige Stadt oder Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle (örtliche Kommune) kann Sie entsprechend informieren.