Dienstleistung
Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Einrichtung
3.2 Bürger Service Büro
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)
04408 9213-96
04408 9213-50
Einrichtung
Bürgerbüro
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 20666
04971 206-30
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Janna Balfanz
04971 206-43
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Nadine Winter
04971 206-47
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Marina Schumann
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04432 950-0
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
04432 950
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Einwohnermeldeamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-26
04244 82-27
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04975 9193-55
04975 9193-22
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Einrichtung
Stadt Wittmund
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-299
04462 983-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten der Wahlberechtigten erhoben werden sollen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten der Wahlberechtigten erhoben werden sollen.
Voraussetzungen
- Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament für Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist und die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben
-
Bekanntgabe des Widerspruchsrechts
- Die Wahlberechtigten sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und spätestens acht Monate vor Wahlen durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
- ausschließliche Verwendung der Daten für den Zweck, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Stelle kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten der Wahlberechtigten erhoben werden sollen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten der Wahlberechtigten erhoben werden sollen.
Voraussetzungen
- Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament für Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist und die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben
-
Bekanntgabe des Widerspruchsrechts
- Die Wahlberechtigten sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und spätestens acht Monate vor Wahlen durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
- ausschließliche Verwendung der Daten für den Zweck, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Stelle kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Rechtsbehelf
nicht angegeben