Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeit,
  • derzeitige Anschriften,
  • An- und Auszugsdatum sowie
  • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen

  • Vornamen und Familienname,
  • Doktorgrad,
  • Alter,
  • Geschlecht,
  • Staatsangehörigkeiten,
  • derzeitige Anschriften und
  • gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift

mitgeteilt werden.


Adresse
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)

Fax
04408 9213-96
Telefon
04408 9213-50

Adresse
Am Markt 2-4
26427 Esens
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:30 Uhr


Fax
04971 20666
Telefon
04971 206-30
Hinweis
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Janna Balfanz
Telefon
04971 206-43
Hinweis
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Nadine Winter
Telefon
04971 206-47
Hinweis
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Marina Schumann

Postfach
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Servicezeiten

Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.


Telefon
04432 950-0

Adresse
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Servicezeiten

Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

Dienstag 08:30-12:00 Uhr

Mittwoch 08:30-12:00 Uhr

Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

Freitag 08:30-12:00 Uhr


Fax
04465 806-77
Telefon
04465 806-0

Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

Online Terminvereinbarung

KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.

Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.  


Fax
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0

Adresse
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Und nach Vereinbarung.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
04244 82-29
Telefon
04244 82-26
Telefon
04244 82-27

Adresse
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Fax
04975 9193-55
Telefon
04975 9193-22

Adresse
Hauptstraße 61
31008 Elze
Servicezeiten

Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch nur nach Vereinbarung

Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.


Fax
05068 464-77
Telefon
05068 464-0

Adresse
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Di. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Mi. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Do. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 17 Uhr Fr. 8 - 12.30 Uhr

Fax
04462 983-299
Telefon
04462 983-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten erhoben werden sollen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten erhoben werden sollen.


  • öffentliches innerstaatliches Interesse
    • Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Ihren Antrag auf Gruppenauskunft können Sie bei der Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personengruppe stellen:

  • persönlich
  • schriftlich oder
  • elektronisch

Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.