Dienstleistung
Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre widerrufen
Wenn ein Kind adoptiert wird, muss neben den Eltern auch das betroffene Kind einwilligen.
Das gilt für eine Adoption:
- durch eine neue Familie, also die Fremd-Adoption, oder
- durch einen Stiefelternteil, also die Stiefkind-Adoption.
Für Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, willigt die gesetzliche Vertretung ein. Ab dem 14. Geburtstag müssen Sie als betroffenes Kind selbst in die Adoption einwilligen. Zusätzlich muss Ihre gesetzliche Vertretung zustimmen.
Diese Einwilligung können Sie ab Vollendung des 14. Lebensjahres widerrufen, solange das Gericht noch nicht über die Adoption entschieden hat.
Das ist auch möglich, wenn Ihre gesetzliche Vertretung in die Adoption eingewilligt hat oder Sie erst nach der Einwilligung durch Ihre gesetzliche Vertretung 14 Jahre alt wurden. Sie können die Einwilligung allein widerrufen und benötigen dazu keine Erlaubnis und keine Begründung.
Ihren Widerruf können Sie beim Jugendamt oder in einem Notariat beurkunden lassen. Der Widerruf muss gegenüber dem Familiengericht erfolgen.
Einrichtung
Fachdienst Sozialer Dienst
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
04462 86-1313
04462 86-1346
Einrichtung
Jugendamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jugend und Soziales
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5098
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Jugendamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 15337
0447115 0
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
+49 5351 121-1613
Einrichtung
Landkreis Oldenburg - Jugendamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Landkreis Vechta - Jugendamt
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1040
04441 898-0
Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Do 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Beurkundung im Jugendamt ist gebührenfrei. Für die Beurkundung in einem Notariat entstehen Kosten.
Ansprechpunkt
Der Widerruf der Einwilligung kann in einem Jugendamt oder in einem Notariat beurkundet werden.
Zuständige Stelle
Der Widerruf der Einwilligung kann in einem Jugendamt oder in einem Notariat beurkundet werden.
Voraussetzungen
- Sie haben bereits in eine Adoption eingewilligt.
- Sie sind mindestens 14 Jahre alt und geschäftsfähig.
- Das Familiengericht hat die Adoption noch nicht beschlossen.
Formulare
Der Widerruf der Einwilligung muss öffentlich beurkundet werden. Das ist in einem Notariat und in einem Jugendamt möglich.
Verfahrensablauf
- Am günstigsten ist es, wenn mit der Stelle, die die Urkunde aufnehmen soll, ein Termin vereinbart wird. Vor der Beurkundung informiert die Person die die Urkunde aufnimmt über die rechtlichen Folgen, die die Beurkundung hat.
- Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.
- Die Urkunde wird an das Familiengericht übersandt.
- Der Widerruf der Einwilligung wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist. Geht die Urkunde bei dem Familiengericht ein, bevor dieses abschließend über die Adoption entschieden hat, kann die Adoption nicht mehr erfolgen.
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Keine
Schlagwörter
Adoption, Zustimmung, Jugendamt, Rechtsvertretung, Widerrufserklärung, Einwilligung, Widerruf der Einwilligung, Adoption, Zustimmung, Jugendamt, Rechtsvertretung, Widerrufserklärung, Einwilligung, Widerruf der Einwilligung, Familiengericht, Fremd-Adoption, Adoptionsbeschluss, gesetzliche Vertretung, Stiefkind-Adoption
Welche Gebühren fallen an?
Die Beurkundung im Jugendamt ist gebührenfrei. Für die Beurkundung in einem Notariat entstehen Kosten.
Ansprechpunkt
Der Widerruf der Einwilligung kann in einem Jugendamt oder in einem Notariat beurkundet werden.
Zuständige Stelle
Der Widerruf der Einwilligung kann in einem Jugendamt oder in einem Notariat beurkundet werden.
Voraussetzungen
- Sie haben bereits in eine Adoption eingewilligt.
- Sie sind mindestens 14 Jahre alt und geschäftsfähig.
- Das Familiengericht hat die Adoption noch nicht beschlossen.
Formulare
Der Widerruf der Einwilligung muss öffentlich beurkundet werden. Das ist in einem Notariat und in einem Jugendamt möglich.
Verfahrensablauf
- Am günstigsten ist es, wenn mit der Stelle, die die Urkunde aufnehmen soll, ein Termin vereinbart wird. Vor der Beurkundung informiert die Person die die Urkunde aufnimmt über die rechtlichen Folgen, die die Beurkundung hat.
- Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.
- Die Urkunde wird an das Familiengericht übersandt.
- Der Widerruf der Einwilligung wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist. Geht die Urkunde bei dem Familiengericht ein, bevor dieses abschließend über die Adoption entschieden hat, kann die Adoption nicht mehr erfolgen.
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Keine