Dienstleistung
Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
Ansprechpartner
Frau Evers
Sonstiges: Buchstabe J-Z
Frau Wolter
Sonstiges: Buchstabe A-I
Frau Dammann
Sonstiges: Buchstabe J-Z
Frau Dimmler
Sonstiges: Buchstabe A-I
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum in der EU erhalten, wenn Sie
- in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss in einem Drittstaat erlangt haben oder
- noch ein Studium in einem Drittstaat absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt.
Ein Drittstaat ist ein Staat außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Als Hochschule gilt dabei jede Bildungseinrichtung, die einen Studienabschluss ermöglicht, der mit einem Hochschulabschluss, wie er in Deutschland erworben werden könnte, vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Das Praktikum muss fachlich und im Niveau dem Studium beziehungsweise dem Hochschulabschluss entsprechen.
Sie können während Ihres Aufenthalts keine Beschäftigung aufnehmen.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die zur Personensorge berechtigte Person Ihrem geplanten Aufenthalt zustimmen.
Die Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum ist befristet. Sie wird für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für 6 Monate, erteilt.
Einrichtung
Ausländerbehörde
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3299
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Südertor 6
38350 Helmstedt
+49 5351 121-1600
+49 5351 121-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
Ausländerbehörde:
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04441 898-1037
04441 898-0
Einrichtung
Ordnungsamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
- Rechtsmittelfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Ansprechpunkt
An die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Voraussetzungen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum erhalten, wenn
- Sie an einer Hochschule außerhalb der Europäischen Union studieren oder Ihr Hochschulstudium dort vor höchstens zwei Jahren abgeschlossen haben.
- Das Praktikum fachlich zu Ihrem Studium oder Hochschulabschluss passt und dem Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen dient.
- Sie mit der aufnehmenden Einrichtung eine Praktikumsvereinbarung abgeschlossen haben.
- Die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zugestimmt hat, sofern eine Zustimmung erforderlich ist.
- Die aufnehmende Einrichtung sich schriftlich verpflichtet hat, die gesetzlich vorgesehenen Kosten zu übernehmen.
erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Sie können die Aufenthaltserlaubnis schriftlich oder elektronisch bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen. In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:
- Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Gegebenenfalls werden Sie zu einem persönlichen Termin eingeladen. Dabei prüft die Ausländerbehörde Ihre Unterlagen und nimmt Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) auf.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sind. Soweit erforderlich, wird die Bundesagentur für Arbeit beteiligt.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird in der Regel die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels veranlasst.
- Der elektronische Aufenthaltstitel kann in der Regel nach einigen Wochen persönlich bei der Ausländerbehörde abgeholt werden.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis werden Gebühren erhoben. Zeitpunkt und Art der Zahlung richten sich nach den Vorgaben der zuständigen Ausländerbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
-
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/praktikum/
(Deutsch)
https://www.make-it-in-germany.com/en/visa/kinds-of-visa/internship/
(Englisch)
-
Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen:
https://anabin.kmk.org/anabin.html
-
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Rechtsbehelf
Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Schlagwörter
Drittstaat, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Hochschulabschluss, Einwanderung, Einreise, Kostenübernahmeerklärung, Praktikum, Studienbezogenes Praktikum EU, Vereinbarung, Aufnehmende Einrichtung, Drittstaat, Einreise, Aufenthaltstitel, Einwanderung, Aufenthaltserlaubnis, Hochschulabschluss, Kostenübernahmeerklärung, Praktikum, Vereinbarung, Aufnehmende Einrichtung, Studienbezogenes Praktikum EU
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
- Rechtsmittelfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Ansprechpunkt
An die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Voraussetzungen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum erhalten, wenn
- Sie an einer Hochschule außerhalb der Europäischen Union studieren oder Ihr Hochschulstudium dort vor höchstens zwei Jahren abgeschlossen haben.
- Das Praktikum fachlich zu Ihrem Studium oder Hochschulabschluss passt und dem Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen dient.
- Sie mit der aufnehmenden Einrichtung eine Praktikumsvereinbarung abgeschlossen haben.
- Die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zugestimmt hat, sofern eine Zustimmung erforderlich ist.
- Die aufnehmende Einrichtung sich schriftlich verpflichtet hat, die gesetzlich vorgesehenen Kosten zu übernehmen.
erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Sie können die Aufenthaltserlaubnis schriftlich oder elektronisch bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen. In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:
- Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Gegebenenfalls werden Sie zu einem persönlichen Termin eingeladen. Dabei prüft die Ausländerbehörde Ihre Unterlagen und nimmt Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) auf.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sind. Soweit erforderlich, wird die Bundesagentur für Arbeit beteiligt.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird in der Regel die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels veranlasst.
- Der elektronische Aufenthaltstitel kann in der Regel nach einigen Wochen persönlich bei der Ausländerbehörde abgeholt werden.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis werden Gebühren erhoben. Zeitpunkt und Art der Zahlung richten sich nach den Vorgaben der zuständigen Ausländerbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
-
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/praktikum/
(Deutsch)
https://www.make-it-in-germany.com/en/visa/kinds-of-visa/internship/
(Englisch) -
Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen:
https://anabin.kmk.org/anabin.html -
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Rechtsbehelf
Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.