Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

Weiterführende Informationen:


Lohnsteuer 2021 - Ein kleiner Ratgeber

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Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


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Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.


  • Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
  • Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
  • Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.

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