Dienstleistung
Veranstaltung: Anzeige
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Einrichtung
3.3 Ordnung
Parkstraße 53
27798 Hude (Oldenburg)
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Sozialamt
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Ordnungsamt
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 20666
04971 206-42
Brigitte Emken - Ordnung, Gewerbe und Kultur
04971 206-44
Sarah Burmeister - Ordnung, Gewerbe und Kultur
04971 206-45
Malte Stühmeier - Ordnung, Gewerbe und Kultur
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
04432 950
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Ordnungsamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-52
04244 82-25
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04975 9193-55
04975 9193-24
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Einrichtung
Stadt Wittmund
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-299
04462 983-0
Einrichtung
Stadtmarketing
Am Markt 2 - 4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 206-66
04971 206-0
Einrichtung
Öffentliche Ordnung und Wahlen
27793 Wildeshausen
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist:
4 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
Gewerbeordnung (GewO)
Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Veranstaltungen, veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, Veranstaltungen, veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
Gewerbeordnung (GewO)
Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben