Dienstleistung
Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.
Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn die bei der Geburt vom Mutterleib getrennt e Leibesfrucht keine Lebenszeichen (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, natürlich e Lungenatmung) zeigte, das Gewicht unter 500 Gramm lag und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht wurde.
Einrichtung
3.2 Standesamt
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
04432 950100
04432 9500
Einrichtung
Gemeinde Friedeburg
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Kämmerei
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Standesamt
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-101
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Standesamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-10
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04975 9193-55
04975 9193-24
Einrichtung
Stadt Wittmund
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-299
04462 983-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.
Gebühr:
EUR 20,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erfolgt die Ausstellung sofort.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt
der
Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung
, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte
.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt
der
Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung
, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte
.
Voraussetzungen
- Es muss eine Fehlgeburt vorliegen und diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.
-
Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei
der
Mutter.
Formulare
Keine
erforderliche Unterlagen
- Der Mutterpass, aus dem die Fehlgeburt hervorgeht oder eine von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.
- Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes.
- Eine Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
-
Sofern keine Ehe vorliegt:
Geburtsurkunde der Mutter
Falls die Bescheinigung die Daten des Vaters enthalten soll:
- Eine schriftliche Zustimmung des Vaters und
- eine Geburtsurkunde des Vaters.
Verfahrensablauf
- Die Anzeige erfolgt frist- und formfrei.
- Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellten Bescheinigung über die Fehlgeburt.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern ist vorzulegen.
- Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes wird benötigt.
- Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über eine Fehlgeburt ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen.
Welche Gebühren fallen an?
In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erfolgt die Ausstellung sofort.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung , in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte .
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung , in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte .
Voraussetzungen
- Es muss eine Fehlgeburt vorliegen und diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.
- Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei der Mutter.
Formulare
Keine
erforderliche Unterlagen
- Der Mutterpass, aus dem die Fehlgeburt hervorgeht oder eine von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.
- Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes.
- Eine Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sofern keine Ehe vorliegt: Geburtsurkunde der Mutter
Falls die Bescheinigung die Daten des Vaters enthalten soll:
- Eine schriftliche Zustimmung des Vaters und
- eine Geburtsurkunde des Vaters.
Verfahrensablauf
- Die Anzeige erfolgt frist- und formfrei.
- Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellten Bescheinigung über die Fehlgeburt.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern ist vorzulegen.
- Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes wird benötigt.
- Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über eine Fehlgeburt ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen.