Dienstleistung
SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen
Die SEPA-Basislastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren.
Anders als bei einer Überweisung löst hier der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, die Zahlung aus.
Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie vorab dem Einzug der fälligen Forderung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.
Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so durch Ihre Kommune automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden.
Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.
Einrichtung
Fachdienst Kreiskasse
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
04462 86-1206
04462 86-1203
Einrichtung
Kasse
Am Markt 2 - 4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 206-66
04971 206-23
René Caspers - Kassenleiter
04971 206-24
Getrud Sparenborg - Stv. Kassenleitung, Buchhaltung
04971 206-57
Buchhaltung
Einrichtung
Kämmerei / Kreiskasse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Samtgemeindekasse
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-12
Einrichtung
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
05068 464-77
05068 464-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Kommune muss die Belastung Ihres Girokontos durch eine SEPA-Lastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit Sie sich auf die Abbuchung einstellen können.
- Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
- Es erlischt automatisch, wenn in diesem Zeitraum kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht der Zahlungsempfänger in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36 Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
- Sie können Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Variabel
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.
Voraussetzungen
- Sie müssen einmalig oder regelmäßig Geld an eine andere Stelle zahlen.
- Der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
- Damit der Zahlungsempfänger den fälligen Geldbetrag per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist vorab Ihre Einwilligung notwendig. Diese geben Sie in Form des SEPALastschriftmandats.
Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
- eine GläubigerIdentifikationsnummer (CI),
- Name des Kunden (Zahler),
- Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahler) und
- seine Kundenkennung (IBAN).
Sie können Ihr erteiltes SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht vorhanden
Verfahrensablauf
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie online oder schriftlich auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat.
SEPA-Mandat online erteilen
(Geben Sie oben Ihren Wohnort ein, in der Regel erscheint dann das Online-Formular Ihrer Kommune)
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag im jeweiligen Portal und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Teilweise können Sie die Angaben zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Je nach Portal erhalten Sie auf unterschiedlichem Weg eine Bestätigung.
SEPA-Mandat schriftlich erteilen
- Füllen Sie das Formular Ihrer Kommune vollständig aus.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
- Senden Sie den Ausdruck im Original an die Kommune. Die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.
Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie der Kommune ein neues SEPA-Lastschriftmandat.
Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an die Kommune widerrufen.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der kontoführenden Stelle
Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung)
Verfahrensmäßige Ausgestaltung der SEPA-Lastschriften Regelwerke des European Payments Council (European Payments Council Rulebooks)
Rechtsbehelf
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.
Schlagwörter
ELV, SEPA-Mandat, Bankeinzug, elektronisches Lastschriftverfahren, Lastschrift, Abbuchung, Einzugsermächtigung, Bankeinzug, Einzugsermächtigung, Lastschrift, Abbuchung, elektronisches Lastschriftverfahren, SEPA-Mandat, ELV
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Kommune muss die Belastung Ihres Girokontos durch eine SEPA-Lastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit Sie sich auf die Abbuchung einstellen können.
- Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
- Es erlischt automatisch, wenn in diesem Zeitraum kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht der Zahlungsempfänger in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36 Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
- Sie können Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Variabel
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.
Voraussetzungen
- Sie müssen einmalig oder regelmäßig Geld an eine andere Stelle zahlen.
- Der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
- Damit der Zahlungsempfänger den fälligen Geldbetrag per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist vorab Ihre Einwilligung notwendig. Diese geben Sie in Form des SEPALastschriftmandats.
Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
- eine GläubigerIdentifikationsnummer (CI),
- Name des Kunden (Zahler),
- Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahler) und
- seine Kundenkennung (IBAN).
Sie können Ihr erteiltes SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht vorhanden
Verfahrensablauf
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie online oder schriftlich auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat.
SEPA-Mandat online erteilen (Geben Sie oben Ihren Wohnort ein, in der Regel erscheint dann das Online-Formular Ihrer Kommune)
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag im jeweiligen Portal und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Teilweise können Sie die Angaben zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Je nach Portal erhalten Sie auf unterschiedlichem Weg eine Bestätigung.
SEPA-Mandat schriftlich erteilen
- Füllen Sie das Formular Ihrer Kommune vollständig aus.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
- Senden Sie den Ausdruck im Original an die Kommune. Die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.
Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie der Kommune ein neues SEPA-Lastschriftmandat.
Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an die Kommune widerrufen.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der kontoführenden Stelle
Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung)
Verfahrensmäßige Ausgestaltung der SEPA-Lastschriften Regelwerke des European Payments Council (European Payments Council Rulebooks)
Rechtsbehelf
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.