Dienstleistung
Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen erhalten
Sie befinden sich in einer schwierigen Lebenslage und haben Probleme, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden oder Bürgergeld zu beantragen?
Wenn Sie mehrere der unten beispielhaft genannten Schwierigkeiten haben, können Sie eine Unterstützung erhalten:
- kein Schulabschluss
- kein Arbeits- oder Ausbildungsplatz
- Sie sind durch Misserfolge demotiviert und fühlen sich nicht belastbar
- Ihnen droht Wohnungslosigkeit oder Sie sind bereits wohnungslos
- familiäre Konflikte
- schwierige biografische Verläufe, zum Beispiel wenn Sie in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit aufgewachsen sind
- finanzielle Probleme oder Schulden
- gesundheitliche Probleme oder Suchtprobleme
Sie können im Rahmen der Förderung beispielsweise folgende Unterstützung erhalten:
- Hilfe bei der Stabilisierung Ihrer finanziellen Situation
- Unterstützung bei der Antragstellung auf Sozialleistungen, wie zum Beispiel Bürgergeld
- Hilfe bei der Wohnungssuche beziehungsweise bei der Stabilisierung Ihrer Wohnsituation
- Begleitung bei Behördengängen
- Unterstützung bei der Organisation von notwendigen Behandlungen
- Hilfe beim Aufbau sozialer Netzwerke
- Unterstützung bei der Entwicklung von neuen beruflichen Perspektiven
-
Vorbereitung auf das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme
Einrichtung
Fachbereich Jobcenter
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
04462 86-8200
04462 86-8400
Einrichtung
Jobcenter Vechta
Rombergstr. 51
49377 Vechta
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für dringende Anliegen ab 1.9. sind wir ohne Termin für Sie da! Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche einen Termin!
04441 946-1569
04441 946-6600
04441 946-7000
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jobcenter
Mackeriege 1
26506 Norden
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Osterstraße 33-35
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr ; 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5899
04941 16-5800
Jobcenter Norden
04941 16-5600
Jobcenter Aurich
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Jobcenter.
Seit dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Die wichtigsten Änderungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Zuständige Stelle
Jobcenter
Voraussetzungen
Sie können Unterstützung im Rahmen der Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie
- zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sind, und
- einen Anspruch oder wahrscheinlich einen Anspruch auf Bürgergeld haben, und
aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben
- eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben starten und
- Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich durch Ihr Jobcenter beraten lassen.
- Sie wenden sich wegen der Förderung an Ihr lokales Jobcenter.
- Wenn eine Förderung möglich ist, wird dort der Kontakt zum zuständigen Träger hergestellt.
- Sollten Sie schon mit dem Träger Kontakt haben, kann dieser Ihnen gegebenenfalls bei der Kontaktaufnahme zum Jobcenter und Klärung der Fördervoraussetzungen helfen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Schlagwörter
Wohnungssuche, Jobcenter, Jobsuche, arbeitslos, Jugendberufsagenturen, NEETs, Jugendsozialarbeit, Ausbildungsplatzsuche, Förderung, Jugendliche, Übergang Schule Beruf, Wohnungssuche, Jobcenter, Jobsuche, arbeitslos, Jugendberufsagenturen, NEETs, Jugendsozialarbeit, Ausbildungsplatzsuche, Übergang Schule Beruf, Förderung, Jugendliche, Bürgergeld, Arbeitsplatzsuche
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Jobcenter.
Seit dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Die wichtigsten Änderungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Zuständige Stelle
Jobcenter
Voraussetzungen
Sie können Unterstützung im Rahmen der Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie
- zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sind, und
- einen Anspruch oder wahrscheinlich einen Anspruch auf Bürgergeld haben, und
aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben
- eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben starten und
- Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich durch Ihr Jobcenter beraten lassen.
- Sie wenden sich wegen der Förderung an Ihr lokales Jobcenter.
- Wenn eine Förderung möglich ist, wird dort der Kontakt zum zuständigen Träger hergestellt.
- Sollten Sie schon mit dem Träger Kontakt haben, kann dieser Ihnen gegebenenfalls bei der Kontaktaufnahme zum Jobcenter und Klärung der Fördervoraussetzungen helfen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Rechtsbehelf
- Widerspruch