Dienstleistung
Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung verlängern
Wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung verfügen, müssen Sie rechtzeitig vor deren Ablauf eine Verlängerung beantragen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung. Grundsätzlich kann Ihre Aufenthaltserlaubnis bis zum Ende Ihrer Aus- oder Weiterbildung verlängert werden, wenn das Aus- oder Weiterbildungsverhältnis weiterhin besteht und voraussichtlich zu einem erfolgreichen Abschluss führt.
Die Aufenthaltserlaubnis kann nur verlängert werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat.
Während einer qualifizierten Berufsausbildung dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachgehen, die von Ihrer Berufsausbildung unabhängig ist. Eine selbstständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Für die Dauer Ihrer Aus- oder Weiterbildung können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und damit zu Ihrem Lebensunterhalt beitragen.
Sollte Ihre qualifizierte Berufsausbildung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, vorzeitig enden, müssen Sie das Bundesgebiet nicht sofort verlassen. Sie können sich bis zu 6 Monate lang einen anderen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen.
Einrichtung
Ausländerbehörde
Schlossstraße 11
26409 Wittmund
04462 86-1080
Einrichtung
Ausländerbehörde
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Bavinkstaße 23
26789 Leer
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
0491 926-1602
direkt
0491 926-1423
Ordnungsamt (allgemein)
0491 926-1640
Ausländerbehörde
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet verlängert. Die Gültigkeit richtet sich gewöhnlich nach der Dauer der Aus- oder Weiterbildung.
Sie sollten die Verlängerung spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Antragsfrist:
6 bis 8 Wochen
Widerspruchsfrist:
1 Monat
Welche Gebühren fallen an?
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Gebühr für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.
Gebühr:
EUR 96,00
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Gebühr für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten.
Gebühr:
EUR 93,00
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Ansprechpunkt
Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte).
Die örtlich zuständige Ausländerbehörde kann hier online ermittelt werden:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte).
Die örtlich zuständige Ausländerbehörde kann hier online ermittelt werden:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/
Hinweise (Besonderheiten)
- Während der Gültigkeit einer Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung können Sie grundsätzlich in eine andere qualifizierte Berufsausbildung wechseln. Ändert sich der Zweck des Aufenthalts, müssen Sie dies der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitteilen.
- Wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz für bis zu 18 Monate verlängern.
Weiterführende Informationen
Informationen über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu berufsbezogener Sprachförderung
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, hier zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
Information for international skilled workers on the German government's "Make it in Germany" portal
Rechtsbehelf
- Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Schlagwörter
Arbeitserlaubnis, Ausbildungsberuf, Erwerbstätigkeit, Fachkraft, Einwanderung, Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Beschäftigung, Zuwanderung, Einreise, Sprachkenntnisse, Qualifizierte Berufsausbildung, Aufenthaltszweckwechsel, Berufsbezogener Deutschsprachkurs, Berufssprachkurs, Fortbildung, Weiterbildungsvertrag, Ausbildungsbetrieb, Teilnahmeberechtigung, Ausbildungsvertrag, Betriebliche Berufsausbildung, Sprachkurs, Lebensunterhaltssicherung, Fortsetzung, Zustimmung Bundesagentur für Arbeit, Verlängerung der Arbeitserlaubnis, Verlängerung der Beschäftigungserlaubnis, Eintragung, Arbeitserlaubnis, Ausbildungsberuf, Einreise, Erwerbstätigkeit, Sprachkenntnisse, Einwanderung, Fachkraft, Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Beschäftigung, Zuwanderung, Qualifizierte Berufsausbildung, Sprachkurs, Aufenthaltszweckwechsel, Berufsbezogener Deutschsprachkurs, Berufssprachkurs, Fortbildung, Weiterbildungsvertrag, Ausbildungsbetrieb, Teilnahmeberechtigung, Ausbildungsvertrag, Zustimmung Bundesagentur für Arbeit, Betriebliche Berufsausbildung, Lebensunterhaltssicherung, Fortsetzung, Verlängerung der Arbeitserlaubnis, Verlängerung der Beschäftigungserlaubnis, Eintragung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet verlängert. Die Gültigkeit richtet sich gewöhnlich nach der Dauer der Aus- oder Weiterbildung.
Sie sollten die Verlängerung spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Gebühr: EUR 96,00
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Gebühr: EUR 93,00
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Ansprechpunkt
Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte).
Die örtlich zuständige Ausländerbehörde kann hier online ermittelt werden: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte).
Die örtlich zuständige Ausländerbehörde kann hier online ermittelt werden: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/
Hinweise (Besonderheiten)
- Während der Gültigkeit einer Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung können Sie grundsätzlich in eine andere qualifizierte Berufsausbildung wechseln. Ändert sich der Zweck des Aufenthalts, müssen Sie dies der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitteilen.
- Wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz für bis zu 18 Monate verlängern.
Weiterführende Informationen
Informationen über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu berufsbezogener Sprachförderung
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, hier zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
Information for international skilled workers on the German government's "Make it in Germany" portal
Rechtsbehelf
- Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht