Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und/oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

  • Abfällen, die persistente organische Schadstoffe (POPs) enthalten, wie zum Beispiel PCBs,
  • quecksilberhaltigen Abfällen,
  • asbesthaltigen Abfällen und  Altöl.

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Häufig gestellte Fragen

Informationen zu möglichen Kosten erhalten Sie bei Ihrem öffentlichen Entsorger.


  • öffentlichrechtliche Entsorgungsträger

  • öffentlichrechtliche Entsorgungsträger

Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
  • Abfallgebühren und   Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Annahmestelle Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


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