Dienstleistung
Blaue Karte EU Erteilung
Um als Person aus einem Drittstaat einer hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland nachzugehen, können Sie die Blaue Karte EU beantragen.
Mit diesen Aufenthaltstitel können Sie in Deutschland arbeiten und leben.
Einrichtung
Ausländerbehörde
Schlossstraße 11
26409 Wittmund
04462 86-1080
Einrichtung
Ausländerbehörde
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3299
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Blaue Karte EU innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Einreise in Deutschland beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 €.
Geltungsdauer über ein Jahr: 100 €.
Verlängerung um bis zu drei Monate: 96 €.
Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 €.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 bis 8 Wochen
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Voraussetzungen
-
Sie sind Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger.
-
Sie besitzen einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland, dass mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten verläuft.
-
Sie verfügen über eine akademische Qualifikation, einer gleichwertige Ausbildung oder sind im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie beschäftigt.
-
Ihr Bruttojahresgehalt erreicht die gesetzlich festgelegte Mindestgehaltsgrenze.
-
Es liegen keine Versagungsgründe für Ihren Aufenthalt in Deutschland vor.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Vollständiger Antrag
-
Gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel: Personalausweis, Reisepass)
-
Meldebestätigung
-
Biometrisches Lichtbild
-
Nachweise über Qualifikation (Zeugnisse, Urkunden, Nachweise über einschlägige Berufserfahrung)
-
Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
-
Nachweis der Krankenversicherung
-
Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts
Verfahrensablauf
-
Sie reichen den Antrag bei der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Beachten Sie, dass Sie zuvor einen Visumsantrag aus dem Ausland stellen müssen.
-
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
-
Falls erforderlich, werden weitere Behörden und Stellen einbezogen.
-
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
-
Im Fall einer positiven Entscheidung wird Ihnen der elektronische Aufenthaltstitel postalisch zugestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
§ 18b Abs. 2 AufenthG
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Blaue Karte EU innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Einreise in Deutschland beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 €.
Geltungsdauer über ein Jahr: 100 €.
Verlängerung um bis zu drei Monate: 96 €.
Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 €.
Bearbeitungsdauer
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Voraussetzungen
-
Sie sind Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger.
-
Sie besitzen einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland, dass mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten verläuft.
-
Sie verfügen über eine akademische Qualifikation, einer gleichwertige Ausbildung oder sind im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie beschäftigt.
-
Ihr Bruttojahresgehalt erreicht die gesetzlich festgelegte Mindestgehaltsgrenze.
-
Es liegen keine Versagungsgründe für Ihren Aufenthalt in Deutschland vor.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Vollständiger Antrag
-
Gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel: Personalausweis, Reisepass)
-
Meldebestätigung
-
Biometrisches Lichtbild
-
Nachweise über Qualifikation (Zeugnisse, Urkunden, Nachweise über einschlägige Berufserfahrung)
-
Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
-
Nachweis der Krankenversicherung
-
Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts
Verfahrensablauf
-
Sie reichen den Antrag bei der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Beachten Sie, dass Sie zuvor einen Visumsantrag aus dem Ausland stellen müssen.
-
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
-
Falls erforderlich, werden weitere Behörden und Stellen einbezogen.
-
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
-
Im Fall einer positiven Entscheidung wird Ihnen der elektronische Aufenthaltstitel postalisch zugestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
§ 18b Abs. 2 AufenthG
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht