Um als Person aus einem Drittstaat einer hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland nachzugehen, können Sie die Blaue Karte EU beantragen. 

Mit diesen Aufenthaltstitel können Sie in Deutschland arbeiten und leben. 


Adresse
Schlossstraße 11
26409 Wittmund
Servicezeiten Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Online-Terminvergabe, Telefon, E-Mail)

Telefon
04462 86-1080

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200
Telefon
04431 85-0

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941 16-3299
Telefon
04941 16-0

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.

Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:

Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:

In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.


Fax
04441 898-1037
Telefon
04441 898-0

Häufig gestellte Fragen

Sie müssen die Blaue Karte EU innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Einreise in Deutschland beantragen.  


Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 €.  

Geltungsdauer über ein Jahr: 100 €. 

Verlängerung um bis zu drei Monate: 96 €. 

Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 €.  


Bearbeitungsdauer: 4 bis 8 Wochen

Zuständig sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.


Zuständig sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.


  • Sie sind Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger. 

  • Sie besitzen einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland, dass mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten verläuft. 

  • Sie verfügen über eine akademische Qualifikation, einer gleichwertige Ausbildung oder sind im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie beschäftigt. 

  • Ihr Bruttojahresgehalt erreicht die gesetzlich festgelegte Mindestgehaltsgrenze. 

  • Es liegen keine Versagungsgründe für Ihren Aufenthalt in Deutschland vor. 


  • Vollständiger Antrag 

  • Gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel: Personalausweis, Reisepass) 

  • Meldebestätigung 

  • Biometrisches Lichtbild 

  • Nachweise über Qualifikation (Zeugnisse, Urkunden, Nachweise über einschlägige Berufserfahrung) 

  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot 

  • Nachweis der Krankenversicherung 

  • Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts 


  • Sie reichen den Antrag bei der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Beachten Sie, dass Sie zuvor einen Visumsantrag aus dem Ausland stellen müssen. 

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an. 

  • Falls erforderlich, werden weitere Behörden und Stellen einbezogen. 

  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. 

  • Im Fall einer positiven Entscheidung wird Ihnen der elektronische Aufenthaltstitel postalisch zugestellt. 


  • Widerspruch 

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht