Wenn Sie Abfälle nicht über einen Abfallbehälter entsorgen können, können Sie in manchen Gebieten beantragen, stattdessen Abfallsäcke zu nutzen.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die ausschließliche Nutzung von amtlichen Abfallsäcken anstelle von Mülltonnen beantragen.


Adresse
Grenzweg 1
49377 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
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Telefon
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Häufig gestellte Fragen

Erfragen Sie die Kosten beim öffentlich-rechtlichen Abfallunternehmen.


Bearbeitungsdauer: 0 bis 6 Wochen

Zuständig ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.


Zuständig ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.


Ob Sie Abfallsäcke statt eines Abfallbehälters nutzen können, richtet sich nach den Regelungen des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

  • Sie haben keinen Stellplatz für die Mülltonnen.
  • Die Abfälle stammen aus einem Privathaushalt in Niedersachsen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

nicht angegeben


Sie beantragen die Nutzung von Abfallsäcken schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch bei der zuständigen Stelle.

Melden Sie sich telefonisch oder schriftlich bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Abfallverband.


Der zulässige Rechtsbehelf ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

nicht angegeben