Dienstleistung
Mobile-ICT-Karte beantragen
Die mobile ICT-Karte ist ein spezieller Aufenthaltstitel, den Sie als Führungskraft, Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee beantragen können, wenn Sie bereits eine ICT-Karte aus einem anderen EU-Land besitzen.
Mit der mobilen ICT-Karte können Sie so für eine bestimmte Zeit in der deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens arbeiten.
Einrichtung
Ausländerbehörde
Schlossstraße 11
26409 Wittmund
04462 86-1080
Einrichtung
Ausländerbehörde
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3299
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (des Landkreises oder der kreisfreien Stadt).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (des Landkreises oder der kreisfreien Stadt).
Voraussetzungen
-
Sie werden in der deutschen Niederlassung als Führungskraft, als Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee tätig.
-
Sie besitzen bereits eine ICT-Karte eines anderen EU-Landes zum Zweck des unternehmensinternen Transfers.
-
Sie haben direkt vor dem unternehmensinternen Transfer bereits mindestens 6 Monate ununterbrochen dem Unternehmen angehört.
-
Sie gehören dem Unternehmen für die Zeit des Transfers weiterhin an.
-
Der Transfer dauert länger als 90 Tage.
-
Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr.
-
Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
erforderliche Unterlagen
-
Vollständiger Antrag
-
ICT-Karte eines anderen EU-Landes
-
Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Passersatz)
-
Meldebestätigung
-
Biometrisches Lichtbild
-
Arbeitsvertrag
-
Gegebenenfalls Nachweise über berufliche Qualifikationen
-
Erklärung des Arbeitgebers, dass es sich um einen unternehmensinternen Transfer innerhalb derselben Unternehmensgruppe handelt
-
Nachweis der Krankenversicherung
Bitte beachten Sie, dass weitere erforderliche Unterlagen hinzukommen können.
Verfahrensablauf
-
Sie beantragen die mobile ICT-Karte bei der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
-
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
-
Falls erforderlich, werden weitere Behörden und Stellen einbezogen.
-
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
-
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
-
Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
-
Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können die Karte persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
-
Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.
Hinweise (Besonderheiten)
"ICT" steht für "Intra-Corporate Transfer", also eine unternehmensinterne Versetzung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 19b AufenthG
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (des Landkreises oder der kreisfreien Stadt).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (des Landkreises oder der kreisfreien Stadt).
Voraussetzungen
-
Sie werden in der deutschen Niederlassung als Führungskraft, als Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee tätig.
-
Sie besitzen bereits eine ICT-Karte eines anderen EU-Landes zum Zweck des unternehmensinternen Transfers.
-
Sie haben direkt vor dem unternehmensinternen Transfer bereits mindestens 6 Monate ununterbrochen dem Unternehmen angehört.
-
Sie gehören dem Unternehmen für die Zeit des Transfers weiterhin an.
-
Der Transfer dauert länger als 90 Tage.
-
Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr.
-
Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
erforderliche Unterlagen
-
Vollständiger Antrag
-
ICT-Karte eines anderen EU-Landes
-
Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Passersatz)
-
Meldebestätigung
-
Biometrisches Lichtbild
-
Arbeitsvertrag
-
Gegebenenfalls Nachweise über berufliche Qualifikationen
-
Erklärung des Arbeitgebers, dass es sich um einen unternehmensinternen Transfer innerhalb derselben Unternehmensgruppe handelt
-
Nachweis der Krankenversicherung
Bitte beachten Sie, dass weitere erforderliche Unterlagen hinzukommen können.
Verfahrensablauf
-
Sie beantragen die mobile ICT-Karte bei der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
-
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
-
Falls erforderlich, werden weitere Behörden und Stellen einbezogen.
-
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
-
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
-
Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
-
Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können die Karte persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
-
Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.
Hinweise (Besonderheiten)
"ICT" steht für "Intra-Corporate Transfer", also eine unternehmensinterne Versetzung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 19b AufenthG
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht