Dienstleistung
Juristischer Vorbereitungsdienst für Personen aus EU/EWR/Schweiz Zulassung
Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.
Einrichtung
Oberlandesgericht Braunschweig
Bankplatz 6
38100 Braunschweig
0531 488-0
Einrichtung
Oberlandesgericht Celle
Schloßplatz 2
29221 Celle
05141 206-0
Einrichtung
Oberlandesgericht Oldenburg
Richard-Wagner-Platz 1 1
26135 Oldenburg (Oldenburg)
0441 220-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate. Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Oberlandesgericht Braunschweig, Oldenburg, Celle
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Oberlandesgericht Braunschweig, Oldenburg, Celle
Voraussetzungen
Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
- Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen, indem Sie sich für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bewerben.
- Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.
- Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.
- Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.
- Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.
- Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
- Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
- Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
- Die Eignungsprüfung besteht grundsätzlich aus 6 Aufsichtsarbeiten (wobei diese teilweise aufgrund einer festgestellten Teilgleichwertigkeit erlassen sein können). Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn mindestens 3 Aufsichtsarbeiten, davon mindestens eine aus dem Zivilrecht, bestanden sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Vor Antragstellung ist ein persönliches Gespräch mit einer/einem Mitarbeitenden sinnvoll.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate. Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Oberlandesgericht Braunschweig, Oldenburg, Celle
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Oberlandesgericht Braunschweig, Oldenburg, Celle
Voraussetzungen
Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
- Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen, indem Sie sich für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bewerben.
- Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.
- Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.
- Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.
- Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.
- Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
- Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
- Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
- Die Eignungsprüfung besteht grundsätzlich aus 6 Aufsichtsarbeiten (wobei diese teilweise aufgrund einer festgestellten Teilgleichwertigkeit erlassen sein können). Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn mindestens 3 Aufsichtsarbeiten, davon mindestens eine aus dem Zivilrecht, bestanden sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Vor Antragstellung ist ein persönliches Gespräch mit einer/einem Mitarbeitenden sinnvoll.
Rechtsbehelf
Widerspruch