Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.


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26135 Oldenburg (Oldenburg)

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Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate. Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.


Die Zuständigkeit liegt beim Oberlandesgericht Braunschweig, Oldenburg, Celle


Die Zuständigkeit liegt beim Oberlandesgericht Braunschweig, Oldenburg, Celle


Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.


  • Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen, indem Sie sich für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bewerben.
  • Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.
  • Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.
  • Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.
  • Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.
  • Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
  • Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
  • Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
  • Die Eignungsprüfung besteht grundsätzlich aus 6 Aufsichtsarbeiten (wobei diese teilweise aufgrund einer festgestellten Teilgleichwertigkeit erlassen sein können). Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn mindestens 3 Aufsichtsarbeiten, davon mindestens eine aus dem Zivilrecht, bestanden sind. 

Vor Antragstellung ist ein persönliches Gespräch mit einer/einem Mitarbeitenden sinnvoll.