Ansprechpartner


Herr Stefan Thole

Bei Verlust oder Beschädigung Ihres Bewohnerparkausweises, der für eine spezielle Zone gilt, können Sie einen Ersatz bei der Straßenverkehrsbehörde Ihres Wohnortes beantragen. Der Ersatz ist notwendig, damit Sie weiterhin die vorgesehenen Parkmöglichkeiten für Ihr dauerhaft genutztes Fahrzeug nutzen können. Stellen Sie sicher, bei Beantragung des Ersatzausweises die relevanten Informationen und Nachweise vorzulegen, um schnell Zugang zu den erforderlichen Parkberechtigungen in Ihrer Wohnumgebung zu erhalten.


Adresse
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1551
49364 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Hinweis:

Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung

Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.


Fax
04441 886-199
Telefon
04441 886-0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.


  • Sie besitzen einen Bewohnerparkausweis.
  • Sie weisen den Verlust oder die Beschädigung des bisherigen Parkausweises nach.

  • Beantragen Sie einen Ersatz des Bewohnerparkausweises bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Falle von Verlust oder Beschädigung.
  • Reichen Sie einen Nachweis des Verlustes oder der Beschädigung ein.
  • Die Behörde prüft den Antrag auf Ersatz.
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen ein neuer Parkausweis ausgestellt.

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.