Ansprechpartner


Herr Stefan Thole

Bei Verlust oder Beschädigung Ihres Bewohnerparkausweises, der für eine spezielle Zone gilt, können Sie einen Ersatz bei der Straßenverkehrsbehörde Ihres Wohnortes beantragen. Der Ersatz ist notwendig, damit Sie weiterhin die vorgesehenen Parkmöglichkeiten für Ihr dauerhaft genutztes Fahrzeug nutzen können. Stellen Sie sicher, bei Beantragung des Ersatzausweises die relevanten Informationen und Nachweise vorzulegen, um schnell Zugang zu den erforderlichen Parkberechtigungen in Ihrer Wohnumgebung zu erhalten.


Adresse
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1551
49364 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Hinweis:

Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung

Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.


Fax
04441 886-199
Telefon
04441 886-0

Häufig gestellte Fragen

Sobald der Verlust bemerkt wird, sollte der Ersatz unverzüglich beantragt werden.


Wenn Sie den Antrag persönlich stellen, erhalten Sie den Bewohnerparkausweis in der Regel direkt vor Ort. Bei einer Online- oder schriftlichen Antragstellung kann die Bearbeitungszeit je nach zuständiger Behörde variieren.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.


  • Sie haben Ihren gültigen Bewohnerparkausweis verloren oder er ist beschädigt.
  • Sie sind weiterhin Halterin oder Halter eines zugelassenen Fahrzeugs oder können nachweisen, dass Sie dieses Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen.

Sie können einen Er satz für Ihren Bewohnerparkausweis persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

  • Melden Sie den Verlust oder die Beschädigung Ihres Parkausweises und reichen Sie bei Bedarf entsprechende Nachweise ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt.

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.


  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht