Um Ihre Ausbildung abzuschließen, müssen Sie eine Abschlussprüfung bestehen. Die Prüfung ermittelt, ob Sie die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

Die Abschlussprüfung können Sie zwei Mal wiederholen, wenn Sie sie nicht bestehen. Bei Abschlussprüfungen in zwei zeitlich getrennten Teilen müssen Sie immer beide Teile wiederholen. Die Termine für die Wiederholungsprüfungen legt die zuständige Stelle fest.

Für die Prüfung müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle anmelden.


Postfach
Postfach 11 09 52
30103 Hannover
Adresse
An der Markuskirche 4
30163 Hannover

Fax
0511 390-99-36
Telefon
0511 390-990

Adresse
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Adresse
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg

Fax
04131 712-201
Fax
0531 1201-333
Telefon
0531 1201-0
Telefon
04131 712-0

Adresse
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich (Ostfriesland)

Fax
04941 1797-40
Telefon
04941 1797-0

Adresse
Berliner Allee 17
30175 Hannover

Fax
0511 34859-32
Telefon
0511 34859-0

Adresse
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim

Fax
05121 33836
Telefon
05121 162-0

Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Fax
0441 232-218
Telefon
0441 232-0

Adresse
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig

Fax
0531 4715-299
Telefon
0531 4715-0

Adresse
Am Schäferstieg 2
21680 Stade

Fax
04141 524-111
Telefon
04141 524-0

Adresse
Ringstraße 4
26721 Emden

Fax
04921 8901-33
Telefon
04921 8901-0

Adresse
Schiffgraben 49
30175 Hannover

Fax
0511 3107-333
Telefon
0511 3107-0

Adresse
Am Sande 1
21335 Lüneburg

Fax
04131 742180
Telefon
04131 742424

Adresse
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)

Fax
0441 801-180
Telefon
0441 801-0

Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Fax
0441 2220-111
Telefon
0441 2220-0

Adresse
Bruchtorwall 12
38100 Braunschweig

Fax
0531 12335-66
Telefon
0531 12335-0

Adresse
Bahnhofstraße 5
29221 Celle

Fax
05141 9282-42
Telefon
05141 9282-0

Adresse
Staugraben 5
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Fax
0441 92543-29
Telefon
0441 92543-0

Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover

Fax
0511 28340-32
Telefon
0511 28890-0

Adresse
Fichtestraße 13
30625 Hannover

Fax
0511 550297
Telefon
0511 555091

Adresse
Zeißstraße 11a
30519 Hannover

Fax
0511 83391-116
Telefon
0511 83391-0

Adresse
Karl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover

Fax
0511 380-2240
Telefon
0511 380-02

Häufig gestellte Fragen

Für Sie als Auszubildende oder Auszubildender ist die Abschlussprüfung kostenlos. In der Regel werden die Kosten durch Ihren Ausbildungsbetrieb getragen.


Zuständig ist die Kammer, die auch für die Ausbildung zuständig ist.


  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildungsdauer absolviert.
  • Sie haben die Zwischenprüfung bestanden.
    • Ausnahme: Eine Zwischenprüfung entfällt, wenn eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen stattfindet. Bei einer Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen haben Sie in der Regel Teil 1 der Abschlussprüfung abgelegt, wenn sie sich zu Teil 2 anmelden.
  • Sie sind im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse registriert oder haben einen entsprechenden Bildungsgang an einer Bildungseinrichtung absolviert.
  • Eine Zulassung in besonderen Fällen können Sie beantragen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    • Ihre Leistungen sind überdurchschnittlich (Notenschnitt 2,49 oder besser).
    • Sie waren mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit in dem Beruf tätig.
    • Sie haben Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf absolviert.
    • Ihre Berufserfahrung wurde als gleichwertig zur Berufsausbildung anerkannt.
    • Sie sind Soldatin oder Soldat auf Zeit oder ehemalige Soldatin oder Soldatin und das Bundesministerium der Verteidigung bescheinigt Ihnen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

  • Nachweis über die absolvierte Ausbildungsdauer
  • Nachweis über die abgelegte Zwischenprüfung
    • bei Anmeldung zu einer Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen kein Nachweis über die Zwischenprüfung nötig
    • bei Anmeldung zu Teil 2 einer Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen: in der Regel Nachweis über Abschlussprüfung des Teil 1 nötig
  • Ausbildungsnachweis, unterzeichnet von
    • der Ausbilderin oder dem Ausbilder und
    • der oder dem Auszubildenden
  • bei Anmeldung zur Abschlussprüfung vor Ende der regulären Ausbildungszeit: Nachweis über vorherige Tätigkeit im Beruf oder vorherige Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf
  • bei Absolvierung der Ausbildung ohne Ausbildungsbetrieb: Nachweis über den der Berufsausbildung entsprechenden Bildungsgang an einer Berufsbildungseinrichtung
  • bei Zulassung in besonderen Fällen gegebenenfalls: Bescheinigung der vollständigen Vergleichbarkeit Ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit

  • Auszubildende, die Elternzeit genommen haben, dürfen deswegen keinen Nachteil bei der Zulassung haben.
  • Möchten Sie sich für eine vorzeitige Abschlussprüfung anmelden, müssen Sie einen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen.
  • Die Abschlussprüfung können Sie zwei Mal wiederholen, wenn Sie sie nicht bestehen. Bei einer Abschlussprüfung mit zwei zeitlich getrennten Teilen müssen Sie immer beide Teile wiederholen. Die Termine für die Wiederholungsprüfungen legt die zuständige Stelle fest.

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