Dienstleistung
Aufgrabung im öffentlichen Raum beantragen
Wenn Sie eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen oder Arbeiten an der Straße durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis oder die Zustimmung des zuständigen Trägers der Straßenbaulast.
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Bauamt
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-30
Einrichtung
Landkreis Vechta - Amt für Umwelt und Tiefbau
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1041
04441 898-0
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Es können Gebühren anfallen. Deren Höhe richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung oder der kommunalen Satzung der zuständigen Behörde.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Straßenbaubehörde bzw. der Träger der Straßenbaulast der betroffenen öffentlichen Straße.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Straßenbaubehörde bzw. der Träger der Straßenbaulast der betroffenen öffentlichen Straße.
Voraussetzungen
- Die Aufgrabung betrifft eine öffentliche Straße, einen öffentlichen Weg oder einen öffentlichen Platz.
- Weitere Anforderungen können sich aus den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Regelungen der zuständigen Kommune ergeben.
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzungen
§ 18 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Es können Gebühren anfallen. Deren Höhe richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung oder der kommunalen Satzung der zuständigen Behörde.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Straßenbaubehörde bzw. der Träger der Straßenbaulast der betroffenen öffentlichen Straße.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Straßenbaubehörde bzw. der Träger der Straßenbaulast der betroffenen öffentlichen Straße.
Voraussetzungen
- Die Aufgrabung betrifft eine öffentliche Straße, einen öffentlichen Weg oder einen öffentlichen Platz.
- Weitere Anforderungen können sich aus den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Regelungen der zuständigen Kommune ergeben.
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzungen
§ 18 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.