Wenn Sie eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen oder Arbeiten an der Straße durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis oder die Zustimmung des zuständigen Trägers der Straßenbaulast.


Adresse
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04446 89-95
Telefon
04446 89-30

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1041
Telefon
04441 898-0

Adresse
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Servicezeiten

Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr

Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr

Do:  14.00 - 18.00 Uhr


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05491 662-88
Telefon
05491 662-0

Häufig gestellte Fragen

Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen.


Es können Gebühren anfallen. Deren Höhe richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung oder der kommunalen Satzung der zuständigen Behörde.


Zuständig ist die Straßenbaubehörde bzw. der Träger der Straßenbaulast der betroffenen öffentlichen Straße.


Zuständig ist die Straßenbaubehörde bzw. der Träger der Straßenbaulast der betroffenen öffentlichen Straße.


  • Die Aufgrabung betrifft eine öffentliche Straße, einen öffentlichen Weg oder einen öffentlichen Platz.
  • Weitere Anforderungen können sich aus den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Regelungen der zuständigen Kommune ergeben.

Sie stellen den Antrag auf Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.


Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.