Dienstleistung
Anzeige der Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme
Sie möchten die selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf beenden? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die Anzeige der Beendigung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt innerhalb eines Monats.
Einrichtung
Fachbereich Gesundheit
Dohuser Weg 12b
26409 Wittmund
04462 86-1504
04462 86-1500
Einrichtung
Gesundheitsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-89555
04431 85-510
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
1 Monat(e)
Die Frist beginnt mit dem ersten Tag nach Beendigung der Tätigkeit
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an
Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt hierfür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.
Bearbeitungsdauer
1 Stunde(n) - 2 Tag(e)
Ansprechpunkt
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils geltenden Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann die zuständige Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
1 Monat(e)
Die Frist beginnt mit dem ersten Tag nach Beendigung der Tätigkeit
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an
Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt hierfür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.
Bearbeitungsdauer
1 Stunde(n) - 2 Tag(e)
Ansprechpunkt
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils geltenden Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann die zuständige Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben