Dienstleistung
Prostitutionstätigkeit Anmeldung Verlängerung
Ist die in der Prostitution tätige Person bei der Erstanmeldung unter 21 Jahre alt, muss die Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängert werden. Ist die in der Prostitution tätige Person bei der Erstanmeldung über 21 Jahre alt, muss die Anmeldebescheinigung nach zwei Jahren verlängert werden. Es gelten für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung die Regelungen zur Anmeldung. Die Anmeldung muss in Präsenz erfolgen.
Einrichtung
Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
04462 86-1604
04462 86-1235
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3299
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Einrichtung
Ordnungsamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlängerung der einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter muss vor Ablauf der Gültigkeit der vorhandenen Anmeldebescheinigung erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenverordnung. Es können zusätzlich Kosten für die Sprachmittlung anfallen, wenn das Beratungsgespräch nicht auf Deutsch geführt werden kann.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bearbeitungsumfang.
Ansprechpunkt
Die Verwaltungen der kreisfreien Städte bzw. der Landkreise, in denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Zuständige Stelle
Die Verwaltungen der kreisfreien Städte bzw. der Landkreise, in denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Voraussetzungen
Um ihre Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter weiterhin ausüben können, müssen Sie vor der Verlängerung ihrer Anmeldung an einer gesundheitlichen Beratung teilgenommen haben.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Lichtbild (45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
- Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
- falls keine deutsche Staatsangehörigkeit und keine Freizügigkeitsberechtigung besteht – ein Nachweis über die Erlaubnis in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
- aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung in Deutschland, hilfsweise den Nachweis über eine Zustellanschrift in Deutschland
-
sollte die Verlängerung der Anmeldung nicht mit der Wiederholung der gesundheitlichen Beratung zusammen erfolgen - Bescheinigung über eine aktuelle gesundheitliche Beratung (nicht älter als drei Monate)
- bei unter 21-jährigen: Bescheinigung über die alle 6 Monate erfolgte gesundheitliche Beratung
- bei über 21-jährigen: Bescheinigung über die einmal jährlich erfolgte gesundheitliche Beratung
Verfahrensablauf
Die Verlängerung der Anmeldung erfolgt in zwei Schritten.
- Im ersten Schritt findet eine Wiederholung der gesundheitlichen Beratung in einem vertraulichen Gespräch statt. Sie ist Voraussetzung für die Verlängerung der Anmeldung.
-
Im zweiten Schritt erfolgt in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch die behördliche Verlängerung der Anmeldebescheinigung.
- Die Anmeldebehörde stellt eine Verlängerung der Anmeldebescheinigung in der Regel direkt im Anschluss an das Informations- und Beratungsgespräch, spätestens aber nach fünf Werktagen aus, sofern alle erforderlichen Angaben und Nachweise erbracht wurden und keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen.
Auf Wunsch kann die gesundheitliche Beratung sowie die Verlängerung der Anmeldung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden. Die Beratung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf Wunsch kann zusätzlich auch eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (sog. Aliasname) ausgestellt werden. Die Anmeldebescheinigung (wahlweise die Aliasbescheinigung) muss bei der Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter mitgeführt werden.
Personen aus Ländern außerhalb der EU müssen regelmäßig auch einen Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit („Arbeitserlaubnis“) vorlegen.
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlängerung der einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter muss vor Ablauf der Gültigkeit der vorhandenen Anmeldebescheinigung erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenverordnung. Es können zusätzlich Kosten für die Sprachmittlung anfallen, wenn das Beratungsgespräch nicht auf Deutsch geführt werden kann.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bearbeitungsumfang.
Ansprechpunkt
Die Verwaltungen der kreisfreien Städte bzw. der Landkreise, in denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Zuständige Stelle
Die Verwaltungen der kreisfreien Städte bzw. der Landkreise, in denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Voraussetzungen
Um ihre Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter weiterhin ausüben können, müssen Sie vor der Verlängerung ihrer Anmeldung an einer gesundheitlichen Beratung teilgenommen haben.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Lichtbild (45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
- Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
- falls keine deutsche Staatsangehörigkeit und keine Freizügigkeitsberechtigung besteht – ein Nachweis über die Erlaubnis in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
- aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung in Deutschland, hilfsweise den Nachweis über eine Zustellanschrift in Deutschland
-
sollte die Verlängerung der Anmeldung nicht mit der Wiederholung der gesundheitlichen Beratung zusammen erfolgen - Bescheinigung über eine aktuelle gesundheitliche Beratung (nicht älter als drei Monate)
- bei unter 21-jährigen: Bescheinigung über die alle 6 Monate erfolgte gesundheitliche Beratung
- bei über 21-jährigen: Bescheinigung über die einmal jährlich erfolgte gesundheitliche Beratung
Verfahrensablauf
Die Verlängerung der Anmeldung erfolgt in zwei Schritten.
- Im ersten Schritt findet eine Wiederholung der gesundheitlichen Beratung in einem vertraulichen Gespräch statt. Sie ist Voraussetzung für die Verlängerung der Anmeldung.
-
Im zweiten Schritt erfolgt in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch die behördliche Verlängerung der Anmeldebescheinigung.
- Die Anmeldebehörde stellt eine Verlängerung der Anmeldebescheinigung in der Regel direkt im Anschluss an das Informations- und Beratungsgespräch, spätestens aber nach fünf Werktagen aus, sofern alle erforderlichen Angaben und Nachweise erbracht wurden und keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen.
Auf Wunsch kann die gesundheitliche Beratung sowie die Verlängerung der Anmeldung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden. Die Beratung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf Wunsch kann zusätzlich auch eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (sog. Aliasname) ausgestellt werden. Die Anmeldebescheinigung (wahlweise die Aliasbescheinigung) muss bei der Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter mitgeführt werden.
Personen aus Ländern außerhalb der EU müssen regelmäßig auch einen Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit („Arbeitserlaubnis“) vorlegen.
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage.